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Berlin: Hohe BVG-Gehälter: Rechnungshof fordert Einschreiten des Senats Prüfer unzufrieden mit der Reaktion des Unternehmens Vorstand habe seine Kompetenzen überschritten

Der Rechnungshof ist mit der Antwort der BVG auf die Kritik an den nach Ansicht der Prüfer oft überhöhten Gehältern der Führungskräfte nicht zufrieden. Er fordert in seinem jetzt vorliegenden offiziellen „Bericht zur Gehaltsstruktur bei Führungskräften der BVG“ den Senat auf, Leitlinien für die Gehaltszahlungen zu entwickeln und auf deren strikte Einhaltung zu achten.

Der Rechnungshof ist mit der Antwort der BVG auf die Kritik an den nach Ansicht der Prüfer oft überhöhten Gehältern der Führungskräfte nicht zufrieden. Er fordert in seinem jetzt vorliegenden offiziellen „Bericht zur Gehaltsstruktur bei Führungskräften der BVG“ den Senat auf, Leitlinien für die Gehaltszahlungen zu entwickeln und auf deren strikte Einhaltung zu achten. Außerdem müsse der Senat „nachhaltig auf die BVG einwirken, die überhöhten Leistungen unverzüglich auf ein vertretbares Maß zurückzuführen und weiteren Fehlentwicklungen entgegenzuwirken“. Bisher hat sich der Senat mit einer Bewertung der hohen Gehälter zurückgehalten, die der Rechnungshof bereits in seiner ersten Prüfungsmitteilung gerügt hatte.

Die unter dem nominell dreiköpfigen Vorstand angesiedelten acht Direktoren erhalten Bezüge, die, wie berichtet, nach Angaben des Rechnungshofes bis zu 29 Prozent über den Amtsbezügen des Regierenden Bürgermeisters und bis zu 53 Prozent über denen von Senatoren liegen. Bei 38 Mitarbeitern der dritten Ebene liegen die Einkommen regelmäßig zwischen denen der Bezirksbürgermeister und der Staatssekretäre.

Selbst die Einkommen von stellvertretenden BVG-Direktoren liegen über den Einkünften der Präsidenten der Berliner Universitäten, heißt es in dem neuesten Bericht des Rechnungshofes. Und auch die 37 Mitarbeiter unterhalb der dritten Führungsebene, die übertariflich bezahlt werden, hätten überwiegend ein höheres Einkommen als ein Senatsrat oder ein Senatsdirigent.

Da die BVG jährlich nach wie vor bis zu 420,3 Millionen Euro aus dem Landeshaushalt erhalte, müsse man erwarten, dass der Verkehrsbetrieb sparsam mit dem Geld umgehe, so der Rechnungshof weiter. Die BVG hatte nach dem ersten Prüfbericht angekündigt, bei 28 Prozent der untersuchten Arbeitsverhältnisse Änderungen einzuleiten. Das Management selbst solle „weiter gestrafft und verschlankt“ werden. Seit 1993 sei die Zahl der Führungspositionen von 171 auf die „Zielzahl“ 66 reduziert worden.

Gleichzeitig hat sich aber die Zahl der übertariflich bezahlten Angestellten mehr als verzehnfacht - auf 83 Ende 2003, während die Zahl der Beschäftigten um 44 Prozent zurückgegangen ist, wie der Rechnungshof moniert. Auch im Vergleich zur Stadtreinigung und zu den Wasserbetrieben nehme die BVG bei den übertariflich bezahlten Angestellten eine Spitzenposition ein. Den 83 so genannten AT-Angestellten bei der BVG standen Ende 2002 insgesamt 16 bei der Stadtreinigung und 15 bei den Wasserbetrieben gegenüber.

In der Finanzverwaltung, deren Senator Thilo Sarrazin (SPD) Aufsichtsratsvorsitzender der BVG ist, argumentiert man, nur durch die Zahlung von hohen Gehältern, die mit den Einkommen der freien Wirtschaft vergleichbar seien, könne man qualifizierte Mitarbeiter gewinnen. Ein großer Teil der Begünstigten war aber bereits zum Zeitpunkt der Höherstufung bei der BVG beschäftigt. Und selbst dort, wo sich die BVG Experten angelte, gibt sie weiter viel Geld für Berater aus.

Beim Abschluss der Verträge hat der Vorstand nach Ansicht des Rechnungshofs seine Kompetenz überschritten, weil die erforderliche Zustimmung des Aufsichtsrats nicht eingeholt worden sei. Der Vorstand hatte in seiner Antwort auf die erste Kritik des Rechnungshofes erwidert, der Abschluss derartiger Verträge falle in die Kompetenz des Vorstands. In einem Bericht an den Hauptausschuss hat der BVG-Aufsichtsratsvorsitzende Thilo Sarrazin vor kurzem geschrieben: „Aufsichtsräte, die zulassen, dass Geschäftsführungen zustimmungspflichtige Geschäfte nicht zur Entscheidung vorlegen, sondern vollendete Tatsachen schaffen, sind ebenso fehl am Platz wie die Geschäftsführer selbst.“

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