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Berlin: Hohe Gehälter: Brach BVG-Vorstand das Tarifrecht?

Aufsichtsrat sieht sich übergangen Rechnungshof rügt Versäumnisse

Zwischen dem BVG-Vorstand und Mitgliedern des Aufsichtsrats gibt es nach Tagesspiegel-Informationen heftigen Streit. Der Vorstand habe viele Entscheidungen getroffen, ohne das Aufsichtsgremium zu informieren, monieren mehrere Mitglieder des Aufsichtsrats. Unterstützt werden sie vom Rechnungshof, der die Einkommen der BVG-Spitze untersucht und festgestellt hat, dass die Zahlungen oft „unangemessen“ hoch seien.

Bei den Gehaltszahlungen habe es der Vorstand „offensichtlich versäumt, die Zustimmung des Aufsichtsrats zum Abschluss von Sonderverträgen und Vereinbarungen von über- oder außertariflichen Leistungen von Mitarbeitern unterhalb der zweiten Führungsebene einzuholen“, schreibt der Rechnungshof. Damit habe der Vorstand die ihm rechtlich zustehenden Befugnisse nicht nur klar überschritten, sondern sich auch über das die BVG bindende Tarifrecht eigenmächtig hinweggesetzt. Der Rechnungshof hat den Vorstand um Stellungnahme gebeten. Für die Antwort auf den Prüfbericht hat die BVG um eine Fristverlängerung gebeten.

Auch bei der Vergabe von Beraterleistungen wurde nach Ansicht von Kritikern relativ unkritisch „alles und jedes“ oft ohne Ausschreibung und am Aufsichtsrat vorbei vergeben. Das führte unter anderem dazu, dass auf einer Sitzung des Wirtschaftsausschusses des Aufsichtsrats nicht geklärt werden konnte, ob ein Vertrag, dotiert mit 58000 Euro, für 20 Tage oder für fünf Monate gilt. Unklarheiten gab es auch zu einem Geschäftsführungsvertrag für die Werbetochter PAB der BVG. Auch die Vorbereitungen zu einem Millionenauftrag für ein Konzept zum Personalabbau mit der Berliner Volksbank und der Beratungsfirma Lexington waren am Aufsichtsrat vorbeigegangen.

Nun soll ein Wirtschaftsprüfer sagen, ob bei der Vergabe der Beratungsaufträge von 2003 die Vergaberegelungen eingehalten worden sind. Künftig soll der Aufsichtsrat Aufträge für Beratungsleistungen ab 500000 Euro genehmigen; das Budget soll in diesem Jahr auf fünf Millionen Euro begrenzt werden. Die Summe soll nur mit Zustimmung des Aufsichtsrates überschritten werden dürfen.

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