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Berlin: Horst Mahler wird psychiatrisch untersucht Der rechtsextreme Anwalt steht vor Gericht,

die Justiz zweifelt an seiner Zurechnungsfähigkeit

Von Frank Jansen

Seit einem halben Jahr hetzt Horst Mahler in Berlin vor Gericht gegen Juden und leugnet den Holocaust, nun will die Justiz seinen Geisteszustand begutachten lassen. Die Staatsschutzkammer beschloss am 26. Juli, wie erst jetzt bekannt wurde, ein Psychiater solle den rechtsextremen Anwalt auf seine Schuldfähigkeit untersuchen. Der Gutachter hat zu prüfen, ob während Mahlers mutmaßlich strafbarer Agitation „eine krankhafte seelische Störung, eine tiefgreifende Bewusstseinsstörung, Schwachsinn oder eine schwere andere seelische Abartigkeit vorgelegen hat, die die Einsichtsfähigkeit oder Hemmungsfähigkeit ausgeschlossen oder vermindert haben könnte“.

In dem Prozess vor der 22. Großen Strafkammer hält Mahler, angeklagt wegen des Verdachts der Volksverhetzung, seit Beginn im Februar unablässig und stundenlang antijüdische Reden. So behauptete er, „Milliarden Menschen wären bereit, Adolf Hitler und dem Deutschen Volk den Völkermord an den Juden zu verzeihen, wenn er ihn denn begangen hätte“. Die Staatsanwaltschaft sammelte einschlägige Parolen und erhob im April eine weitere Anklage. Mahler wird wieder Volksverhetzung vorgeworfen – und jetzt auch Verunglimpfung des Staates. Der Rechtsextremist hatte im Prozess die Bundesrepublik als „Reichsvernichtungsregime“ bezeichnet.

Mit der neuen Anklage befasst sich die Staatsschutzkammer. Bevor sie auch einen Prozess startet, soll geprüft werden, ob Mahler bei der ihm vorgeworfenen Hetze in der laufenden Hauptverhandlung überhaupt zurechnungsfähig war. Als Gutachter hat die Staatsschutzkammer den renommierten Berliner Psychiater Alexander Böhle benannt. Er hat Erfahrung mit schwierigen Fällen. Böhle begutachtete unter anderem den ehemaligen Brandenburger Bauminister Jochen Wolf.

Mahler, einst RAF-Terrorist und heute eine besonders bizarre Figur der rechten Szene, hat auf den Beschluss der Staatsschutzkammer in der ihm eigenen Art reagiert. „Die Staatsschutzkammer irrt nicht, wenn sie ,zwanghafte Züge‘ an meinem Verhalten erkennt“, verkündete Mahler im laufenden Prozess und widmete sich dann zum wiederholten Male der „Auschwitzlüge“. Außerdem forderte er die 22. Große Strafkammer auf, den Prozess auszusetzen, bis Psychiater Böhle sein Gutachten erstattet hat.

Für seine Auftritte im Prozess hat der 68 Jahre alte Mahler bereits einen hohen Preis gezahlt. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft erteilte das Amtsgericht Tiergarten im April dem Anwalt ein vorläufiges Berufsverbot. Das Gericht bescheinigte Mahler, er gehe öffentlich davon aus, „dass sämtliche Gesetze des nationalsozialistischen Gewaltregimes, wie zum Beispiel die Nürnberger Rassegesetze, weiterhin Geltung beanspruchen“. Mahler legte Beschwerde ein – und schwadronierte in dem Schriftsatz über „die jüdische Weltherrschaft“. Nach Informationen des Tagesspiegel wurde die Beschwerde kürzlich abgewiesen.

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