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Berlin: Hubert Dreyling stand wegen Beleidigung - "Der Kollege gehört doch ins Irrenhaus" - vor Gericht

Der Beleidigte rührt sich nicht vom Fleck. Schließlich sei er gekommen, sagt Rechtsanwalt Hanns-Ekkehard Plöger, um zu verfolgen, ob der angeklagte Kollege "noch weitere Ungeheuerlichkeiten" im Saal verbreiten wolle.

Der Beleidigte rührt sich nicht vom Fleck. Schließlich sei er gekommen, sagt Rechtsanwalt Hanns-Ekkehard Plöger, um zu verfolgen, ob der angeklagte Kollege "noch weitere Ungeheuerlichkeiten" im Saal verbreiten wolle. Lange musste er nicht warten. "Der Kollege ist doch mehr Clown als Anwalt", sagt Hubert Dreyling im Amtsgericht Tiergarten. Plöger reagiert prompt: "Das war schon wieder eine Beleidigung!" Derweil versucht der Richter, die Chronologie der Beleidigungen zu ordnen. "Also, das mit dem Irrenhaus war nach der Flasche?"

Der Reihe nach: Vor rund zwei Jahren hatten die beiden Anwälte die Verteidigung eines Mannes übernommen, der mit zehn Kilogramm Heroin erwischt worden war. Nur mit der Kooperation schien es nicht zu funktionieren: Dreyling - er hat unter anderem Erich Mielke vertreten - plädierte, während Plöger beim Arzt war und forderte eine geringe Haftstrafe. Anschließend bestand auch Plöger auf einem Plädoyer, forderte aber Bewährung. "Als er auch noch behauptete, ich hätte unserem Mandanten ein nicht zutreffendes Geständnis aufgezwungen, riss mir der Geduldsfaden", sagt Dreyling.

Also verkündete Dreyling im Gerichtssaal, dass Kollege Plöger "ins Irrenhaus" gehöre und "nur einen Intelligenzquotienten von 60" habe - erst ein IQ von mindestens 84 spricht für normale Intelligenz. Als Dreyling anschließend wütend seine Tasche packte, rief Plöger plötzlich aus: "Der trinkt ja Alkohol!" Doch der Anwalt hatte keinen Flachmann, sondern nur eine Flasche Eau de Toilette zwischen seinen Akten, um sich zu erfrischen. Die Verwechslung schien Plöger allerdings nicht unbedingt peinlich zu sein. "Mag sein, dass da Eau de Toilette drin war: Ich gehe mit solchen Flaschen nicht um", feixte er am Mittwoch im Gerichtssaal wiederholt vor lachendem Publikum.

Das mit dem "Irrenhaus" wollte Plöger jedenfalls nicht auf sich sitzen lassen und stellte Strafantrag. Ebenso die Mutter des Angeklagten, der Dreyling bescheinigt haben soll, sie sei so dumm, dass sie das Wort Revision nicht einmal schreiben könne. Diesen Vorwurf bestreitet Dreyling. Er habe lediglich gesagt, dass sie "juristisch betrachtet dummes Zeug rede". Zwei Stunden streiten sich die Parteien im Saal, dann wird auf dem Gerichtsflur still verhandelt. Das Ergebnis: Das Verfahren ist eingestellt, die Strafanträge sind zurückgenommen, und noch in diesem Jahr soll es ein "Versöhnungsessen" für alle Prozessbeteiligten geben.

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