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Christliche, jüdische und muslimische Schüler können an Feiertagen zu Hause bleiben - Angehörige anderer Glaubensrichtungen müssen das beantragen.

© dpa

Klage wegen religiöser Feiertage: Humanisten müssen zur Schule gehen

Das Verwaltungsgericht wies die Klage einer Mutter ab, die ihre Kinder am Welthumanistentag vom Unterricht befreien wollte. Pirat Martin Delius schlägt jetzt bis zu zwölf flexible Jokertage pro Schuljahr vor.

Schulfrei nach Bedarf – das soll nach den Vorstellungen der Piraten bald möglich sein. Die Partei will es Schülern ermöglichen, an mehreren Tagen ihrer Wahl zu Hause zu bleiben, ohne dafür eine besondere Entschuldigung zu benötigen. In Kürze werde die Fraktion einen entsprechenden Antrag ins Abgeordnetenhaus einbringen, sagte der bildungspolitische Sprecher, Martin Delius. Jedem Schüler solle demnach die gleiche Anzahl sogenannter Jokertage zur Verfügung stehen, im Gegenzug sollen die Regelungen zur Unterrichtsbefreiung an religiösen Feiertagen entfallen.

Wie viele Verfügungstage es sein sollen, sei noch nicht geklärt. Man dürfe aber nicht „hinter den Status quo zurückfallen“, sagt Delius. Es könnte um bis zu zwölf freie Tage gehen. Bisher können evangelische, katholische, jüdische und muslimische Schüler an wichtigen Feiertagen ihrer Religion zu Hause bleiben – jüdische Schüler haben die meisten Tage frei, nämlich zwölf. Dagegen müssen Schüler anderer Glaubensgemeinschaften Feiertage beantragen.

Mit dieser Regelung beschäftigte sich am Mittwoch auch das Verwaltungsgericht. Wie berichtet hatte eine Mutter aus Spandau geklagt, die ihre Kinder am Welthumanistentag im Jahr 2011 nicht in die Schule geschickt hatte, woraufhin einer ihrer Söhne einen unentschuldigten Fehltag auf dem Zeugnis vermerkt bekam. Die Mutter forderte ein neues Zeugnis und dass der 21. Juni als Welthumanistentag von der Schulverwaltung als Feiertag anerkannt wird. Bei der Verhandlung betonte die 46-Jährige, dass es ihr um Werte wie Toleranz, Gleichbehandlung und „die weltanschauliche Neutralität des Staates“ gehe – und diese sei nicht gegeben, wenn „Schüler wegen der Religion ihrer Eltern bevorzugt werden“. Aufgefallen sei ihr das, als in der Klasse ihres Sohnes die evangelischen Schüler am Buß- und Bettag nicht zum Unterricht kamen. Die Kinder bekämen so die Botschaft, dass Religion ihnen Vorteile bringt. Ihr Sohn habe dagegen einen Nachteil erlitten.

Die Klägerin.
Die Klägerin.

© Sylivia Vogt

Das Gericht wies die Klage ab. Das Zeugnis müsse nicht korrigiert werden, weil der Schüler tatsächlich unentschuldigt gefehlt habe. Die Richter verwiesen darauf, dass die Mutter sich sofort gerichtlich, etwa per Eilverfahren, hätte wehren müssen, nachdem die Klassenlehrerin ihres Sohnes sein Zuhausebleiben nicht erlaubt hatte. Die Mutter hatte dies der Lehrerin per E-Mail mitgeteilt und eine negative Antwort bekommen. Die „AV Schulpflicht“ sei zudem kein Gesetz, sondern eine interne Behörden-Handlungsanweisung, auf die der Bürger keinen Einfluss nehmen könne.

Pirat Delius hält es nicht für sinnvoll, der Liste der Feiertage einen weiteren hinzuzufügen. „Der nächste will dann am Tag des fliegenden Spaghetti-Monsters zu Hause bleiben“, sagt er mit Blick auf eine tatsächlich existierende vermeintliche Religion, bei der es sich aber um Satire handelt. Jokertage würden die Organisation vereinfachen, weil die Schulen keine Anträge überprüfen müssten. Sie könnten auch Schulschwänzen vorbeugen. Während die Linken-Bildungspolitikerin Regina Kittler den Vorschlag interessant findet, hält ihn Özcan Mutlu von den Grünen für abwegig und verweist auf organisatorische und rechtliche Probleme.

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