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Berlin: Humanistischer Verband: Kein Geld für Jugendfeiern

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) hat die Entscheidung über eine staatliche Subventionierung von "Jugendfeiern" des Verbandes vertagt- zu DDR-Zeiten "Jugendweihe". Eine Entscheidung konnte nicht getroffen werden, weil noch aufgeklärt werden muss, ob der Verband im Jahr 1998 überhaupt die Voraussetzungen für eine "institutionelle Fehlbedarfsförderung erfüllte", wie die Richter entschieden.

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) hat die Entscheidung über eine staatliche Subventionierung von "Jugendfeiern" des Verbandes vertagt- zu DDR-Zeiten "Jugendweihe". Eine Entscheidung konnte nicht getroffen werden, weil noch aufgeklärt werden muss, ob der Verband im Jahr 1998 überhaupt die Voraussetzungen für eine "institutionelle Fehlbedarfsförderung erfüllte", wie die Richter entschieden. Nach den vorgelegten Unterlagen könne zurzeit nicht ausgeschlossen werden, dass der Kläger Gewinne erzielt hat, so dass kein "Fehlbedarf" als Voraussetzung für eine Förderung bestand. Das Oberverwaltungsgericht vertagte das Verfahren. Der Humanistische Verband ist nach eigenem Verständnis eine Weltanschauungsgemeinschaft und dient der Verbreitung einer freigeistigen humanistisch-wissenschaftlichen Weltanschauung. (OVG 8 B 3.00)

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