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Berlin: Hundegesetz lässt auf sich warten

Seit Jahren streiten die Parteien in Berlin um ein neues Hundegesetz. Das Berliner Verwaltungsgericht hatte zudem die bisher geltende Hundeverordnung im Jahr 2002 in Bezug auf die Regelungen zu den Kampfhunden für rechtswidrig erklärt.

Seit Jahren streiten die Parteien in Berlin um ein neues Hundegesetz. Das Berliner Verwaltungsgericht hatte zudem die bisher geltende Hundeverordnung im Jahr 2002 in Bezug auf die Regelungen zu den Kampfhunden für rechtswidrig erklärt. Im November letzten Jahres hat dann die SPDPDS-Koalition ihren Entwurf für ein Hundegesetz ins Abgeordnetenhaus eingebracht. Die Vorlage ist in die Ausschüsse verwiesen worden, dort aber nach Auskunft der Senatsgesundheitsverwaltung noch nicht behandelt worden. Nach den Vorstellungen der Koalition sollen künftig die Halter von Pit-Bull, American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Tosa Inu nachweisen müssen, dass sie sachkundig sind und ihre Hunde nicht aggressiv sind. Außerdem sollen diese Rassen nicht mehr gezüchtet werden dürfen. Darüber hinaus werden sechs weitere Rassen als gefährlich eingestuft. Vor allem die Rasseliste stößt auf Kritik der Opposition. Bündnis 90/Grüne plädiert hingegen für einen Hundeführerschein, also einen Sachkundenachweis, für alle Besitzer von großen Hunden. sik

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