zum Hauptinhalt

Berlin: Hundeverordnung: Fast jeder zweite Kampfhund ist nicht gemeldet

Die Frist ist abgelaufen, alle registriert sind sie aber noch lange nicht: Acht Wochen nach Inkrafttreten der neuen Verordnung haben die Berliner rund 2900 Kampfhunde bei den Veterinärämtern angemeldet. Rund 5000 meldepflichtige Tiere gibt es Schätzungen zufolge in der Stadt.

Die Frist ist abgelaufen, alle registriert sind sie aber noch lange nicht: Acht Wochen nach Inkrafttreten der neuen Verordnung haben die Berliner rund 2900 Kampfhunde bei den Veterinärämtern angemeldet. Rund 5000 meldepflichtige Tiere gibt es Schätzungen zufolge in der Stadt. Nun wird den säumigen Haltern so etwas wie eine inoffizielle Schonfrist eingeräumt. "Wer in den nächsten Tagen seinen Hund anmeldet, muss noch nicht mit drakonischen Strafen rechnen", sagt der Sprecher der Sozialsenatsverwaltung, Klaus-Peter Florian.

Noch weniger Halter haben bereits alle Hürden der neuen Verordnung genommen: Rund 450 Besitzer erhielten bisher die begehrte grüne Plakette, die bescheinigt, dass die Besitzer ihre Sachkunde im Umgang mit dem Hund nachgewiesen haben, ihr Hund nicht aggressiv ist und der Halter ein polizeiliches Führungszeugnis vorgelegt hat. Meldepflichtig sind die Rassen Pitbull, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire Bull-Terrier, Bull-Terrier und Tosa Inu.

Der Sachkundenachweis wird spätestens acht Wochen nach der Anmeldung beim Veterinäramt fällig. Kampfhunde, die diese grüne Plakette nach Ablauf dieser Frist nicht tragen, gelten als illegal. Sollte ein Hund ohne Leine, Maulkorb oder Plakette auf der Straße angetroffen werden, müsse "der Halter schon sehr genau erklären können, warum das Tier keine hat", sagt Florian. Für die Kontrolleure existiert eine Art Faustregel: Jeweils 500 Mark werden in der Regel fällig für Verstöße gegen die Leinen- oder Maulkorbpflicht. Trägt der Hund weder einen Maulkorb noch eine Leine, kann die Strafe auf 1000 Mark hochgesetzt werden. Ist der Halter gegenüber den Kontrolleuren widerspenstig und weigert sich, seine Personalien anzugeben, können daraus auch 2000 Mark werden. Die Verordnung sieht eine höchste Sanktion von 10 000 Mark Bußgeld vor. Unter Umständen kann der Hund eingezogen werden.

Auf Einhaltung der Hundeverordnung achtet laut Florian die Polizei während ihrer normalen Streifentätigkeit und unterstützt die Ordnungsämter der Bezirke. Die zwei übrig gebliebenen "Interventionsteams" der Polizei konnten ihre Arbeit weitgehend einstellen. Die aus jeweils zwei Hundeführern und einem weiteren Beamten bestehenden Teams mussten in diesem Monat erst 18 Mal anrücken, im Juli wurden sie noch 77 Mal gerufen. Rückläufig ist auch die Anzahl der Hunde-Einsätze: Im Juli zählte die Polizei noch 910, im August erst 533.

Seit dem 10. Juli hat das Tierheim Lankwitz 65 Kampfhunde aufgenommen, die zur Hälfte ausgesetzt oder eingezogen worden waren. Acht Tiere konnten trotz strengster Auflagen vermittelt werden, 15 übernahm die Organisation "Bullis in Not". Elf Tiere mussten eingeschläfert werden, weil sie aggressiv und nicht vermittelbar waren.

Auch wenn die protestierenden Kampfhunde-Besitzer weiterhin wöchentlich auf die Straße gehen, will Sozialsenatorin Gabriele Schöttler (SPD) an den verschärften Vorschriften nicht rütteln. Noch mehr Sicherheit verspricht sich Schöttler vom Berliner Hundegesetz, das voraussichtlich im Winter vom Parlament verabschiedet wird. Der Entwurf verbietet die Zucht und Haltung gefährlicher Rassen und schreibt einen generellen Leinenzwang vor.

Zur Startseite