Hygiene-Kontrollen : Kehrtwende im Senat: Smileys sollen nun doch bleiben

10.08.2012 17:10 Uhrvon
Im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf zeigen Smileys an, wo man unbekümmert essen kann. Foto: Screenshot
Im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf zeigen Smileys an, wo man unbekümmert essen kann. - Foto: Screenshot

Nachdem der Tagesspiegel berichtet hatte, die Internetseiten mit Hygienekontrollen in der Gastronomie würden vom Netz genommen, folgt eine Kehrtwende im Senat: Die Smileys sollen nun doch bleiben.

Justiz- und Verbraucherschutzsenator Thomas Heilmann (CDU) will die Liste „Sicher essen in Berlin“ mit den Ergebnissen von Hygiene-Kontrollen in der Gastronomie nun doch im Netz belassen: Nach dem Tagesspiegel-Bericht über die zum 1. September angekündigte Abschaltung des Online-Systems habe Heilmann am Freitag ausführlich mit Experten und Hausjuristen diskutiert, sagte seine Sprecherin Claudia Engfeld.

Die rechtlichen Bedenken seien ausgeräumt und die Webseite bleibe „unverändert“.

Das Angebot sei ein Erfolg, betonte die Sprecherin und nannte dazu erstmals Zahlen: Im Juli wurde die Seite 3800 mal besucht, 12.400 einzelne Seiten der Datenbank wurden aufgerufen. Im August gab es bisher 2700 Besuche der Seite und 16.800 Seitenaufrufe.

Engfeld relativierte die Bedeutung eines Rundschreibens, in dem die Verbraucherschutzverwaltung allen Bezirksämtern die „Schließung des Portals“ mitteilte: Es handele sich um eine „interne Tischvorlage, die unautorisiert das Haus verlassen hat“. Für die eigenen Gastronomie-Bewertungslisten mehrerer Bezirke nach dem „Smiley“-Prinzip sei der Senat im Übrigen gar nicht zuständig.

Schon vor Wochen hätten mehrere Bezirke von sich aus die Senatsverwaltung kontaktiert, um eine gemeinsame Linie zu finden, sagte die Sprecherin. Dabei ging es um mögliche Probleme durch das bundesweite Verbraucherinformationsgesetz (VIG), das im September in Kraft tritt. Juristen in der Senatsverwaltung und bezirkliche Rechtsämter sollen gewarnt haben, das neue VIG erlaube lediglich Informationen über die Qualität der Produkte. „Wir dürfen nur noch sagen, ob die Pizza schlecht war, nicht aber, wie es in der Küche aussieht", lautete Engfelds erste Stellungnahme vom Donnerstag.

Das Bundesverbraucherministerium wies diese Deutung als „nicht nachvollziehbar“ zurück: Das Gesetz schränke Informationsrechte nicht ein, sondern stärke sie.

Im Vorreiter-Bezirk Pankow, der Lokale als Erster ab 2009 nach dem Smiley-System mit lachenden oder weinenden Gesichtern bewertet hatte, reagierte Ordnungsstadtrat Torsten Kühne (CDU) erleichtert: „Wenn die eindeutige Unterstützung der Senatsverwaltung da ist, machen wir so weiter.“ Die Pankower Liste werde in der Regel von „ein paar hundert“ Interessenten pro Tag heruntergeladen – und von deutlich mehr, wenn das Thema wieder mal öffentlich diskutiert werde.

Als Erfolg wertet der Stadtrat, dass Wirte sich bemüht hätten, bei der nächsten Kontrolle besser abzuschneiden. Kühne glaubt nicht, dass das Pankower Smiley-Prinzip rechtlich angreifbarer ist als die Senats-Datenbank, die sich auf Benotungen nach Punkten beschränkt. „Es ist dasselbe Modell.“ Allerdings „schlüsseln wir weiter auf“. Pankow und vier weitere Bezirke untergliedern die Resultate in elf Kategorien von der „Einhaltung lebensmittelrechtlicher Bestimmungen“ bis zur „Reinigung und Desinfektion“. Laut Kühne haben sich die Ordnungsstadträte aller Bezirke erst vor kurzem darauf geeinigt, einen „neuen Anlauf“ für ein einheitliches System zu unternehmen.

Dänemark, wo das Smiley-Prinzip 2001 eingeführt wurde, geht übrigens viel weiter: Dort müssen Läden und Lokale die amtlichen Smileys an ihrer Tür oder den Wänden anbringen. Dies plant in Berlin noch niemand. Mitte September treffen sich die Verbraucherminister der Bundesländer in Hamburg. Dann wird es auch um einen Passus im neuen Gesetz gehen, der die Veröffentlichung grober Hygieneverstöße nicht nur erlaubt, sondern vorschreibt – sofern ein Bußgeld von mindestens 350 Euro verhängt wurde.

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