zum Hauptinhalt

Berlin: „Ich lass’ mich doch nicht wie ein Verbrecher behandeln“

Von Katja Füchsel Der Streit um das Amtsende von Generalstaatsanwalt Hansjürgen Karge verschärft sich. Erst kündigte die Justizsenatorin Karin Schubert (SPD) dem 61-Jährigen schriftlich die geplante Abwahl nach der Sommerpause an.

Von Katja Füchsel

Der Streit um das Amtsende von Generalstaatsanwalt Hansjürgen Karge verschärft sich. Erst kündigte die Justizsenatorin Karin Schubert (SPD) dem 61-Jährigen schriftlich die geplante Abwahl nach der Sommerpause an. Jetzt informierte sie den Juristen in einem Brief, dass er bereits bei der Senatssitzung am kommenden Dienstag seiner Amtsgeschäfte enthoben werden soll. Wollte Schubert dem 61-Jährigen ersparen, bis zu seiner als sehr wahrscheinlich geltenden Abwahl noch jeden Tag im Dienst zu erscheinen? Karge zumindest nahm den Brief als Affront. Er kündigte an, schriftlich gegen eine Amtsenthebung vorgehen zu wollen. „Ich lasse mich doch nicht wie ein Verbrecher behandeln“, sagt der Generalstaatsanwalt beim Landgericht.

Das Verhältnis zwischen Schubert und Karge gilt als zerrüttet, seitdem sich Karge mehrmals über Absprachen mit der Senatorin hinweggesetzt haben soll. Der Kragen platzte Schubert, als Karge den Leiter der Ermittlungsgruppe zu einem Teilkomplex der Bankgesellschaft angeblich auf dessen Wunsch versetzte, ohne die Senatorin zu informieren. Sie hatte sich jedoch ausbedungen, dass er alles in Sachen Bankgesellschaft mit ihr persönlich zu besprechen und er ohne Rücksprache mit ihr keine öffentlichen Erklärungen abzugeben habe.

Schuberts Plan, den als äußerst schwierig geltenden Karge nach der Sommerpause vom Abgeordnetenhaus abwählen zu lassen, traf bei den meisten Fraktionen auf Zustimmung. Der Generalstaatsanwalt sei als Behördenleiter ungeeignet und überfordert, hieß es. „Kommt es zum Abwahlantrag, bin ich dabei“, sagte beispielsweise der SPD-Justizpolitiker Klaus Uwe Benneter, Vorsitzender des Untersuchungsausschusses der Bankgesellschaft. „Wir werden uns ebenfalls anschließen“, kündigte Volker Ratzmann, Rechtsexperte bei den Bündnisgrünen an.

Auch das Verhältnis zwischen Karge und seinem Vorgesetzten Dieter Neumann, dem Generalstaatsanwalt beim Kammergericht, gilt als angespannt. Schubert gilt nicht als erste Justiz-Senatorin, die mit Karge ihre Probleme hat. Schuberts Vorgänger Wolfgang Wieland, Fraktionschef der Grünen, macht Karge „für die unerträgliche Atmosphäre in der Staatsanwaltschaft“ verantwortlich. Die Anklagebehörde leide inzwischen deshalb an Nachwuchsproblemen. Karge wurde als Generalsstaatsanwalt auf Vorschlag des Senats vom Abgeordnetenhaus gewählt – auf Lebenszeit. Nach knapp sieben Jahren soll er nun auf Antrag des Senats wieder abgewählt werden. Die einmütig klingenden Stimmen aus dem Abgeordnetenhaus brachten Karin Schubert offenbar auf die Idee, dem Generalstaatsanwalt eine sofortige Trennung nahe zu legen. Man könnte doch Paragraph 25 des Landesbeamtengesetzes (Verbot der Amtsausübung) bemühen. . . .

Den eher unglücklich formulierte Vorschlag fasste Karge jedoch als ungeheuerlichen Vorwurf auf. Tatsächlich wurde der Paragraph 25 bislang nur bei Beamten angewendet, die sich erheblicher Straftaten, wie beispielsweise Untreue oder Korruption, schuldig gemacht hatten. Dass die Regelung auch den Vorwurf der Inkompetenz oder Illoyalität umfasst, gilt zumindest als umstritten. Bei einer sofortigen Amtsenthebung hätte Karge mit einer Klage deshalb gute Chancen vor dem Verwaltungsgericht.

Die Justizsenatorin ließ sich am Donnerstag nicht sprechen. Dem Vernehmen nach soll sie aber bereits wieder von ihrem Plan Abstand genommen haben. Ihr Justiz-Sprecher Björn Retzlaff lehnte erneut „jeden Kommentar zu Personalangelegenheiten“ ab.

NAME

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false