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Berlin: IHK kritisiert Gesetz zum Winterdienst Lompscher: Kein Anlass zur Änderung

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) kritisiert das Winterdienstgesetz als „Zumutung“ für die Schneeräumunternehmen. „Wenn die Anforderungen durch ein undurchdachtes Gesetz im November kurz vor Wintereinbruch verschärft werden – lange nachdem die Verträge abgeschlossen sind – ist das unzumutbar“, sagte IHK-Sprecher Bernhard Schodrowski.

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) kritisiert das Winterdienstgesetz als „Zumutung“ für die Schneeräumunternehmen. „Wenn die Anforderungen durch ein undurchdachtes Gesetz im November kurz vor Wintereinbruch verschärft werden – lange nachdem die Verträge abgeschlossen sind – ist das unzumutbar“, sagte IHK-Sprecher Bernhard Schodrowski. Das Gesetz bedeute für den Unternehmer einen Mehraufwand, auf den er wegen der kurzen Fristen nicht vorbereitet sein konnte und der nicht vergütet werde. Die Forderung, wonach auf den zu bearbeitenden Flächen „nichts mehr liegen bleiben darf“, müsse auch bezahlt werden, forderte der Sprecher. Die Argumentation, wonach nicht mehr gemacht werden müsse als früher, sei einfach falsch.

Hintergrund der Debatte sind aktuelle Streitigkeiten zwischen den Bezirken und den von ihnen beauftragten Räumdiensten. So muss das Bezirksamt Reinickendorf derzeit ohne regulären Winterdienst auskommen, da der beauftragte Dienstleister überraschend seinen Vertrag gekündigt hat. Der zuständige Stadtrat Martin Lambert (CDU) sprach von einer Notsituation. Derzeit sei die Behörde händeringend auf der Suche nach Ersatz. Umweltsenatorin Katrin Lompscher (Linke) sagte, die angebliche Undurchführbarkeit der Verträge sei keine triftige Begründung für die Kündigung. Zur Änderung des Winterdienstgesetzes sieht sie keinen Anlass. dapd

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