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Ihre Meinung: Brauchen Schaffner der Bahn eine Nachschulung?

Drei Mal seit Mitte Oktober haben Zugbegleiter Minderjährige ohne Fahrausweis aus der Bahn geworfen. Gestern traf es eine Berliner Schülerin. Fehlt den Schaffnern das Verständnis für Kinder? Was meinen Sie? Diskutieren Sie mit!

Das Mädchen habe zwar einen Fahrschein gehabt, das Ticket sei aber erst später gültig gewesen, berichtet die "Berliner Zeitung". Die Schaffnerin habe die 14-Jährige, die von Berlin-Spandau aus unterwegs zur Schule in Berlin-Albrechtshof war, des Zuges verwiesen. Die Mutter holte ihre Tochter dann mit dem Auto ab und brachte sie zur Schule. Ein Bahnsprecher in Berlin wollte sich ohne nähere Prüfung nicht zu dem Vorfall äußern.

Nach den vergangenen beiden Fällen müsse jeder Kundenbetreuer im Nahverkehr eine Dienstanweisung bestätigen, wonach Minderjährige nicht aus Zügen verwiesen werden dürfen, sagte der Bahnsprecher. Wer dagegen verstoße, müsse mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen

Fünf Kilometer mit Cello im Dunkeln nach Hause laufen

Erst vergangene Woche war eine 13-Jährige ohne Fahrkarte im brandenburgischen Wittstock aus einem Zug gewiesen worden. Die Polizei in Neuruppin prüft hier eine Strafanzeige gegen den Schaffner. Unklar sei aber noch, welcher Tatvorwurf infrage komme, sagte ein Polizeisprecher. Von den Eltern der Schülerin liege keine Anzeige vor. Aus seiner Sicht gebe es keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine Straftat, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Die Bahn wollte den vorläufig vom Dienst entbundenen Mitarbeiter zu seinem Verhalten befragen.

Erst im Oktober hatte eine Zugbegleiterin in Mecklenburg- Vorpommern ein zwölfjähriges Mädchen aus einer Regionalbahn bei Bad Doberan aus dem Zug geworfen, weil es keine Fahrkarte und kein Geld hatte. Daraufhin musste das Mädchen mit einem Cello auf dem Rücken fünf Kilometer in der Dunkelheit nach Hause laufen. In diesem Fall wird das Ermittlungsverfahren gegen die Bahnmitarbeiterin voraussichtlich eingestellt, wie die Staatsanwaltschaft Rostock am Montag ankündigte. Auch nach der Vernehmung des Kindes gebe es keinen Anfangsverdacht für eine Straftat. So fehle für eine Nötigung eine Drohung oder die Einwirkung von Gewalt.

Weinendes Mädchen ließ Schaffner kalt

Die Minderjährige musste aus dem Regionalzug letzte Woche am Mittwoch aussteigen, weil sie weder Fahrkarte, Geld und Handy für einen Anruf zu Hause hatte. Der Schaffner hatte sich auch nicht von den Tränen des Mädchens erweichen lassen. Ein hilfsbereiter Taxifahrer brachte das Mädchen schließlich in seinen Heimatort Neuruppin. Bereits im Oktober hatte eine Schaffnerin in Mecklenburg-Vorpommern ein Mädchen aus ähnlichen Gründen aus dem Zug gesetzt. Der Fahrgastverband "Pro Bahn" kritisierte den erneuten Rauswurf scharf.

Über Ergebnisse der Befragung des Bahnmitarbeiters war zunächst nichts bekannt. Laut Bahn dürfen Minderjährige nicht zum Aussteigen aus dem Zug gezwungen werden. Kinder ohne Begleitperson seien Schutzbefohlene des Zugbegleiters. Die Bahn habe sich bei der Familie entschuldigt. Das Thema soll nun auch bei Fortbildungsveranstaltungen für Bahnmitarbeiter behandelt werden. Dem Schaffner drohten möglicherweise interne Sanktionen, hieß es. Zu einer Wiedergutmachung für das Mädchen machte der Bahnsprecher am Montag keine Angaben. (ho/dpa)

Was meinen Sie? Fehlt den Zugbegleitern der Bahn das Verständnis für die Situation von Kindern? Was sind Ihre Erfahrungen? Schreiben Sie einen Kommentar unter diesen Artikel!

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