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© Thilo Rückeis

Ihre Meinung: Soll Mietwucher wieder bestraft werden?

In begehrten Vierteln Berlins sind Wohnungen rar und werden immer teurer. Diskutieren Sie mit, wie der Senat Mietsprünge im Zentrum bremsen kann!

Steigende Mieten sind für die Senatorin für Stadtentwicklung, Ingeborg Junge-Reyer, kein Problem: „Auch Menschen mit kleinerem oder mittlerem Einkommen können eine Wohnung mit angemessener Miete in der Stadt finden“, sagte sie bei der Vorstellung des neuen Mietspiegels am Dienstag. Das Zahlenwerk, das alle zwei Jahre erscheint, ist die Grundlage für die Anhebung der Mieten bei laufenden Verträgen für 1,3 bis 1,8 Millionen Wohnungen. Und weil die durchschnittlichen Mieten in Berlin seit 2007 „nur“ um 1,7 Prozent stiegen – und angeblich 100 000 Wohnungen in Berlin mehr als sechs Monate leer stehen –, besteht für die Senatorin kein Grund zu handeln.

Gegen diese Bewertung laufen die Mietervertreter Sturm. Denn das Zahlenwerk zeigt: Wer in Kreuzberg umzieht, der zahlt für die neue Wohnung 30 Prozent mehr Miete als ortsansässige Nachbarn für vergleichbare Wohnungen. Rund zwanzig Prozent beträgt die Differenz zwischen Bestands- und Neuverträgen für Mietwohnungen in der City-West sowie in Mitte oder Prenzlauer Berg. Das sind Durchschnittswerte. In Extremfällen dürften Hauseigentümer auch mal fünfzig Prozent mehr für ihre Wohnung bei einem Mieterwechsel verlangen. Das ist Wucher! – wird so mancher ausrufen. Oder mindestens eine „Mietpreisüberhöhung“. Beides ist strafbar. Aber nur, wenn eine „Mangellage“ am Wohnungsmarkt herrscht. Das aber bestreitet die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung.

Der Hauptgeschäftsführer des Berliner Mietervereins, Hartmann Vetter, bezweifelt, dass 100 000 Wohnungen länger als sechs Monate leer stehen und deshalb dem Markt zur Verfügung stehen: „Der Senat muss wohnungspolitische Verantwortung übernehmen und diese Zahl ernsthaft überprüfen“, sagt er. Der Mieterverein hat selbst eine Kampagne zur Überprüfung dieser Zahl eingeleitet. Auch der Verfasser des wohl gründlichsten Berichtes über den Berliner Immobilienmarkt, Arnt von Bodelschwingh, sagt: „Wohnungen stehen aus den unterschiedlichsten Gründen leer, die Quote an sich sagt wenig über die Anspannung des Wohnungsmarktes aus.“ Bodelschwingh untersucht für die landeseigene Investitionsbank jährlich die Entwicklung des Marktes. Dabei stellte der Volkswirt fest, dass besonders viele Wohnungen im Szenebezirk Prenzlauer Berg leer stehen. Da dort die Nachfrage das Angebot bei weitem übersteigt und Mieten und Kaufpreise von Immobilien drastisch steigen, sei der überdurchschnittliche Leerstand kein Beweis für einen ausgeglichenen Wohnungsmarkt.

Andere Experten erklären diesen Leerstand mit der Absicht von Hauseigentümern, die Wohnungen zu sanieren oder zu verkaufen. Diesen spekulativen Leerstand berücksichtigt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung bei ihrer Betrachtung nicht. Und nicht nur die Aussagekraft der Zahl leer stehender Wohnung für die Anspannung des Marktes bezweifeln Experten, sondern auch diese Zahl selbst. Sie stammt von den Stromversorgern: Es sind Wohnungen, für die kein Vertrag mit einem Stromversorger besteht. Mitgezählt werden also auch bewohnte Immobilien, deren Nutzer die Stromrechnungen nicht bezahlt haben und denen deshalb der Vertrag gekündigt wurde. Diese Wohnungen stehen genauso wenig wie die zurückgehaltenen Objekte dem Markt zur Verfügung. Deshalb könnten Hauseigentümer Neuverträge mit 30 Prozent höheren Mieten gegenüber Bestandsverträgen am Markt durchsetzen, argumentieren die Experten.

Wenn der Senat die Mietsprünge im Zentrum bremsen wollte, dann müsste er die „Mangellage“ auf dem Wohnungsmarkt – oder auf Teilen des Marktes anerkennen. Bisher verweisen die Gerichte bei Streitigkeiten um die Miethöhe auf den Senat, aus dessen Sicht es genug Wohnungen zu günstigen Preisen gibt. Deshalb wird der Paragraf 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes zur „Mietpreisüberhöhung“ nicht einmal in besonders krassen Fällen angewandt. Nach dieser Vorschrift sind Vereinbarungen, die das im Mietspiegel verzeichnete „Ortsübliche“ um mehr als 20 Prozent übersteigen, unwirksam. Weil angeblich keine Mangellage herrscht, haben Mieter, die in eine neue Wohnung zogen und eine „Wuchermiete“ zunächst in Kauf nehmen, keine Aussicht darauf, diese vor Gericht anzufechten.

Würde eine genauere Prüfung der Leerstandszahlen ergeben, dass eine Mangellage nur im Zentrum besteht, würden die Gerichte den Paragrafen 5 auch nicht anwenden. Der Mieterverein fordert vom Senat eine Bundesratsinitiative zur Änderung dieses Gesetzes: „Einen Mieter in Bochum zwingt man ja auch nicht, nach Dortmund umzuziehen, weil die Mieten dort billiger sind“, sagt Hauptgeschäftsführer Hartmann Vetter. Für Berlin müsse auch die Ausweisung einer Mangellage im Zentrum möglich sein – zum Beispiel innerhalb des S-Bahnringes. Ralf Schönball

In begehrten Vierteln Berlins sind Wohnungen rar und werden immer teurer. Was meinen Sie: Soll Mietwucher wieder bestraft werden? Diskutieren Sie mit!

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