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Ihre Meinung: Sollten Kioske Lottoscheine von Schokoriegeln trennen?

In den mehr als 1000 Berliner Kiosken dürfen Süßigkeiten und Lottoscheine nicht mehr im selben Regal angeboten werden. Macht das Sinn oder ist die Trennung von Glücksspiel und Nascherei Unfug? Diskutieren Sie mit!

Lottoscheine sollen künftig nicht mehr im gleichen Regal angeboten werden wie Schokoriegel. In den rund 1000 Lotto-Annahmestellen der Stadt sind Glücksspiele künftig verboten, wenn „dies im Zusammenhang mit beziehungsweise ohne Abtrennung von einem Süßwarenangebot“ erfolgt. So steht es in einer einstweiligen Verfügung gegen die Deutsche Klassenlotterie Berlin (DKLB), die das Landgericht beschlossen hat.

Den Antrag hatte das niederländische Glücksspielunternehmen Lotto-Team gestellt. Der private Wettanbieter wirft der DKLB Wettbewerbsverletzung vor. Seit Anfang dieses Jahres gilt der Glücksspielstaatsvertrag. Er verbietet den Lotto-Annahmestellen „animierende Werbung für Glücksspiele“, beispielsweise in Form von Aufstellern vor den Läden und Blinkanlagen oder Werbung im Internet. „Ziel des Verbots ist es, so wenig Anreiz wie möglich zu Wett- und Glücksspielsucht zu liefern“, so Katrin-Elena Schönberg, Sprecherin des Landgerichts. In seinem Antrag nennt Lotto-Team jetzt verschiedene Annahmestellen, die trotz des Verbots für das Glücksspiel werben. Die Firma, die ihren Sitz in Holland hat und in Deutschland laut Gericht ohne Konzession Glücksspiele anbietet, fordert eine Abtrennung von Lotto - und Süßwarenangebot.

„Von ’baulichen Maßnahmen’ ist in der einstweiligen Verfügung keine Rede,“ sagt Schönberg. Es soll nur um eine grundsätzliche Trennung von Süßwaren- und Lottobereich gehen. Hansjörg Höltkemeier vom Vorstand der DKLB: „Der Lotto-Bereich ist in den meisten Läden bereits von dem Süßwaren-Angebot abgegrenzt.“ Die Lotto-Gesellschaft spricht von einem „ungerechtfertigten Angriff eines nicht konzessionierten gewerblichen Spielvermittlers“ und hat Widerspruch eingelegt: Am 7. Oktober wird es eine mündliche Verhandlung über die einstweilige Anordnung geben. Auch für den Fall, dass der Widerspruch dann scheitert, kommen auf die Annahmestellen höchstens organisatorische Änderungen zu.

Für Janja Cubela, Mitarbeiterin in einer Lotto-Annahmestelle in Reinickendorf, ist die neue Auflage unsinnig. „Eher sollte Alkohol von Süßwaren abgrenzt verkauft werden.“ anb

Macht es Sinn, das Süßwarenangebot von den Lottoscheinen zu trennen oder ist die neue Auflage Unfug? Schreiben Sie einen Kommentar unter diesen Artikel!

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