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Berlin: Im Bundesrat: Der Streit um die Öffnungsklausel

Beamte unterliegen nicht den Tarifen. Ihre Besoldung wird vom Gesetzgeber, dem Bundestag, festgelegt.

Beamte unterliegen nicht den Tarifen. Ihre Besoldung wird vom Gesetzgeber, dem Bundestag, festgelegt. Um von dieser bundesweiten Regelung abweichen zu können und Einschnitte bei den Gehältern der 65 000 Landesbeamten vornehmen zu können, bemüht sich Berlin über den Bundesrat um eine Öffnungsklausel. Heute wird die Länderkammer entscheiden. In welcher Form es künftig den Ländern möglich sein soll, von der Bundesbesoldung abzuweichen, ist bisher nicht ganz klar, da gerade bei den CDULändern noch keine Einigkeit bestand. sik

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