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Berlin: Im Seuchenfall richtet der Senat Sperrbezirke ein

Katastrophenfall soll aber nicht ausgerufen werden. Verwaltung: Nutztiere nicht präventiv töten

Von Sabine Beikler

Die Angst vor Vogelgrippe ist groß: Seit Auftreten des Geflügelpestvirus H5N1 vor gut einer Woche auf Rügen hat das Berliner Institut für Lebensmittel, Arzneimittel und Tierseuchen (Ilat) schon rund 320 tote Sing- und Wasservögel untersucht. „Bei keinem Kadaver haben wir aber bisher einen Influenza-Virus entdeckt“, sagte Ilat-Leiter Jochen Hentschke. Vorerst gibt es zwar Entwarnung. Was aber passiert, wenn beim Schnelltest in Berlin der erste tote Wildvogel mit Influenza-Virus entdeckt wird?

Veterinäre werden daraufhin rund um die Fundstelle nach weiteren verendeten Tieren, Kot, Federn oder anderen tierischen Rückständen suchen, sagte Roswitha Steinbrenner, Sprecherin der Senatsgesundheitsverwaltung. Danach wird das Tier zur weiteren Diagnostik an das bundeseigene Friedrich- Loeffler-Institut für Tiergesundheit (FLI) geschickt. Parallel dazu werden Züchter und Geflügelhalter im Umkreis der Fundstelle von drei Kilometern ermittelt. Denn: „Wir wollen die Übertragung des Virus von Wild- auf Hausgeflügel auf jeden Fall verhindern.“

Sollte das FLI den Verdacht auf das gefährliche Virus H5N1 bestätigen, tritt der Tierseuchennotstandsplan in Kraft: Vor alle Geflügelhalter- und -zuchtbetriebe werden in der drei Kilometer großen Schutzzone Schilder mit der Aufschrift „Geflügelpest – Sperrbezirk“ aufgestellt und Seuchenmatten gelegt. Das öffentliche Leben wird davon nicht beeinträchtigt, Fußballspiele oder Theatervorführungen finden weiterhin statt. Weder sollen wild lebende Enten, Schwäne oder Singvögel getötet werden, noch sind Beschränkungen für Haustiere wie Katzen oder Hunde geplant, versicherte Sprecherin Steinbrenner. Präventiv sollen auch keine Nutzvögel getötet werden; nur für die Geflügelhalter gelten 21 Tage lang strenge Auflagen: Es darf weder Geflügel gehandelt noch transportiert werden.

Erst nach einem ersten Todesfall eines Geflügeltieres, das mit dem Influenza-Virus infiziert war, rückt ein „Tötungsteam“ von sechs Amtsveterinären an, sagte Steinbrenner. Berlin besitzt für seinen geringen Geflügelbestand von 7000 Tieren, darunter allein 6000 Hühner, nur eine mit Gas betriebene Tötungsbox. „Dann wird erst der Bestand gekeult, in dem das tote Tier gefunden wurde“, sagte Steinbrenner. Eine vorbeugende Keulung sei angesichts des geringen Geflügelbestandes und der Ansteckungsgefahr „nicht vorgesehen“. Auch das Ausrufen des Katastrophenfalls sei nicht geplant. Auf Rügen sei das erforderlich gewesen, um die Bundeswehr um Hilfe bitten zu können. „In Berlin haben wir ausreichend Helfer und eine gute Logistik“, sagte Steinbrenner. Es gehe dabei ausschließlich um „Maßnahmen gegen Tierseuchen“.

Härter will Brandenburg vorgehen. Bei einem Geflügelbestand von 8,3 Millionen Hühnern, Puten und Gänsen sollen die Sperrzonen so unzulässig wie möglich sein: Passagierverkehr soll kontrolliert werden und nur noch in Ausnahmen möglich sein.

Sollte tatsächlich das H5N1-Virus von Mensch zu Mensch übertragbar sein und es zu einer Pandemie kommen, gilt das bundesweite Infektionsschutzgesetz und der landeseigene Rahmenplan für Influenzapandemie. Darin werden zum Beispiel die Einsetzung eines Krisenstabs unter Leitung des Innensenators, Organisationsabläufe oder zur Verfügung stehende Infektionsstationen in Krankenhäusern aufgeführt. „Öffentliche Veranstaltungen wie Fußballspiele, Konzerte oder Demonstrationen können dann verboten werden“, sagte Steinbrenner.

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