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Berlin: Im Sinne der Kirchen (Kommentar)

Völlig erwartungsgemäß, dieses Urteil. Der Senat hätte die Islamische Föderation nur dann vom Religionsunterricht in den Berliner Schulen fernhalten können, wenn er sie beweiskräftig als extremistisch gebrandmarkt hätte.

Völlig erwartungsgemäß, dieses Urteil. Der Senat hätte die Islamische Föderation nur dann vom Religionsunterricht in den Berliner Schulen fernhalten können, wenn er sie beweiskräftig als extremistisch gebrandmarkt hätte. Davon kann keine Rede sein. Der Versuch wurde nie unternommen. Das rhetorisch sonst überzeugende Bemühen des Staatsrechtlers und Schriftstellers Bernhard Schlink, für das Land Berlin der islamischen Vereinigung die strengen Eigenschaften einer staatskirchenrechtlichen Religion abzusprechen, ging ins Leere. Denn die deutschen Verfassungen haben bei Religion nie an den Islam, an Sunniten und Schiiten gedacht. Auftrieb werden aber paradoxerweise wohl die christlichen Kirchen und indirekt auch Schulsenator Böger erhalten. Der Senat könnte der ungeliebten, weil als fundamentalistisch verdächtigen Föderation nur dann den Wind aus den Segeln nehmen, wenn er den Religionsunterricht nach westdeutschem Muster staatlich machte. Böger hat schon davon gesprochen. Denn den Mut, die Religionsgemeinschaften völlig aus den Schulen zu verbannen und die Religionskunde überkonfessionell zu organisieren, wird er und wird niemand sonst in Berlin haben. So ist das Islam-Urteil vielleicht ein Schritt in den Staats-Religions-Unterricht - wie es die Kirchen wollen.

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