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Berlin: Imam will kein Hassprediger sein

Kreuzberger Geistlicher streitet sich vor Potsdamer Landgericht mit dem ZDF

Von Frank Jansen

Die Wortwahl klingt bizarr: Von „Höllenfeuer“ ist die Rede, von stinkenden Deutschen und ihrer Nutzlosigkeit. So wurde jedenfalls in einem Beitrag des ZDF-Magazins „Frontal21“ ein Ausschnitt aus der Predigt des türkischen Imams Yakup T. übersetzt. Ein Fernsehteam hatte im November 2004 in der Kreuzberger Mevlana-Moschee gefilmt, als T. sich an 1200 Gläubige wandte. Was das ZDF dann ausstrahlte, rief massive Empörung hervor. Innensenator Ehrhart Körting (SPD) nahm den Fernsehbeitrag und eine frühere Rede des Predigers zum Anlass, die Ausweisung des seit über 30 Jahren in Deutschland lebenden Türken in die Wege zu leiten. Doch Yakup T. wehrt sich. Gegen die drohende Ausweisung und die angeblich falsche Darstellung des ZDF. Nun wuchern die Rechtsstreitigkeiten. Am heutigen Donnerstag ist eine Runde am Landgericht Potsdam fällig.

Yakup T. hatte über seinen Anwalt erreicht, dass die 2. Zivilkammer in Potsdam am 1. April dem ZDF einen Maulkorb verpasste. Der Sender darf im Internet weder behaupten, T. sei ein Hassprediger, noch, dass er Deutsche als stinkende Ungläubige bezeichnet habe, die in der Hölle landen. Hält sich das ZDF nicht daran, sind 250 000 Euro fällig. Gegen die einstweilige Verfügung legte der Sender Widerspruch ein, über den nun in Potsdam verhandelt wird. Unklar bleibt, warum der Fall nicht in Berlin anhängig ist.

Es gibt weitere Fragen. Im ZDF-Justiziariat heißt es, der Beschluss sei dem Sender nie zugestellt worden – und damit nicht rechtswirksam. Seltsam ist auch, dass die Islamische Föderation, die für die Mevlana-Moschee verantwortlich ist, schon im November 2004 auf ihrer Homepage verkündete: „Der Redner entschuldigt sich“. Da wird T. mit den Worten zitiert, er habe sich „verletzend und falsch“ geäußert. Im März schrieb T. jedoch in einer eidesstattlichen Versicherung, er habe den Deutschen weder mit Höllenfeuer gedroht noch sie als stinkend bezeichnet.

Das Berliner Verwaltungsgericht hat Ende Februar die vom ZDF wiedergegebenen Äußerungen des Predigers als „erhebliche Störung der öffentlichen Ordnung“ bezeichnet. Dies steht in dem Beschluss, in dem die Ausweisung von T. als „nicht zu beanstanden“ gewertet wird. Das Oberverwaltungsgericht entschied Ende März genauso. Offen bleibt, ob das Potsdamer Landgericht die Berliner Beschlüsse kannte, als es Anfang April dem ZDF untersagte, Yakup T. einen „Hassprediger“ zu nennen.

Selbst wenn er den Streit mit dem ZDF gewinnt, wird T. womöglich Deutschland bald verlassen müssen. Mitte Juni will das Bundesverfassungsgericht über die Beschwerde des Predigers verhandeln, mit der er der Ausweisung noch zu entkommen hofft.

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