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Berlin: Imbiss eröffnen? Das schlägt auf den Magen

Die Wurst mag zwei Enden haben, der Gang durch die Behörden hat wohl gar keins. Ein Imbiss kann eine bauliche Anlage sein, dann gilt Baurecht für die Bauerlaubnis, Gaststättenrecht wegen der Konzession und der WCs, das Gesundheitsamt muss die Hygiene kontrollieren und und und und.

Die Wurst mag zwei Enden haben, der Gang durch die Behörden hat wohl gar keins. Ein Imbiss kann eine bauliche Anlage sein, dann gilt Baurecht für die Bauerlaubnis, Gaststättenrecht wegen der Konzession und der WCs, das Gesundheitsamt muss die Hygiene kontrollieren und und und und. Wer nur einen Bauchladen oder einen mobilen Wagen hat, für den ist das Tiefbauamt zuständig, weil das eine Sondernutzung des Straßenlandes ist, außer in einer Grünanlage, da ist das Grünflächenamt zuständig... fk/Foto:Biskup

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