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Manche Eltern müssen monatelang auf das Elterngeld warten.

© dpa/picture alliance

Immer mehr Eltern in Berlin wollen Betreuungsgeld: Her mit der Herdprämie!

Das im August 2013 eingeführte Betreuungsgeld erfreut sich großer Beliebtheit - zumindest in Berlin. Bis 31. Oktober gingen 1.187 Anträge ein - deutlich mehr als bislang. Doch die Kritik an der Prämie reißt nicht ab.

Die Zahl der Familien, die das im August 2013 eingeführte Betreuungsgeld in Anspruch nehmen, steigt langsam. Bis zum 31. Oktober wurden in Berlin insgesamt 1187 Anträge gestellt. Das geht aus einer Antwort von Jugendstaatssekretärin Sigrid Klebba (SPD) auf eine Kleine Anfrage des SPD-Abgeordneten Joschka Langenbrinck hervor. Bis zum 15. September hatte es nur 534 Anträge gegeben.

Warum gibt es mehr Anträge?

Die Zunahme dürfte auch daran liegen, dass mittlerweile deutlich mehr Kinder Anspruch auf die Leistung haben. Das Betreuungsgeld in Höhe von 100 Euro monatlich wird für Kinder gezahlt, die ab dem 1. August 2012 geboren sind, privat betreut werden und deren Eltern keinen Anspruch mehr auf Elterngeld haben. Weil das Elterngeld in der Regel 14 Monate gezahlt wird, sofern sich beide Partner beteiligen, kann für die meisten Kinder, die ab August 2012 geboren wurden, erst seit Oktober 2013 Betreuungsgeld beantragt werden. Das Geld wird höchstens bis zum dritten Geburtstag ausgezahlt. Bei Hartz-IV-Empfängern wird das Betreuungsgeld auf ihre Bezüge angerechnet. Ab August 2014 steigt das Betreuungsgeld auf 150 Euro pro Monat.

Die meisten Anträge aus Charlottenburg-Wilmersdorf

Die meisten Anträge gibt es bisher in Charlottenburg-Wilmersdorf (142), Pankow (140) und Spandau (135). Schwach ist das Interesse in Lichtenberg (53) und Treptow-Köpenick (48). 225 der insgesamt 1187 Anträge wurden abgelehnt.

„Bis August 2014 könnten maximal 12.000 Anträge gestellt werden“, schreibt Klebba. In Berlin besuchen rund 53 Prozent der einjährigen Kinder eine Betreuungseinrichtung. Joschka Langenbrinck kritisiert das Betreuungsgeld als „Kita-Fernhalte-Prämie“ und fordert den Senat auf, sich für die Abschaffung einzusetzen. Berlin solle sich einer Klage Hamburgs vor dem Bundesverfassungsgericht anschließen. Das sei jedoch nicht beabsichtigt, schreibt Klebba.

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