Immer noch gilt der Taser rechtlich als „Waffe“ und nicht als „Hilfsmittel wie zum Beispiel der Gummiknüppel. Foto: dpa / picture alliance08.10.2012, Foto: dpa / picture alliance

Immer noch gilt der Taser rechtlich als „Waffe“ und nicht als „Hilfsmittel wie zum Beispiel der Gummiknüppel.

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