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Berlin: Immer wieder den Schwanz eingezogen: Die Geschichte einer Debatte

Das Hin und Her um gefährliche Hunde schien kein Ende zu nehmen. Einmal rissen SPD und Grüne an der Leine und forderten scharfe Sanktionen, dann griff die Kampfhunde-Lobby ein, teils unterstützt von der CDU, und zog in die Gegenrichtung.

Das Hin und Her um gefährliche Hunde schien kein Ende zu nehmen. Einmal rissen SPD und Grüne an der Leine und forderten scharfe Sanktionen, dann griff die Kampfhunde-Lobby ein, teils unterstützt von der CDU, und zog in die Gegenrichtung. Hundeführerschein, Leinenzwang, Sondersteuer, Verbot oder nur restriktive Genehmigungen? Wer das Durcheinander verfolgte, dem sträubten sich die Haare.

Ende 1998 setzte der Senat noch viel Hoffnungen auf eine verschärfte Hundeverordnung, die im Oktober des Jahres in Kraft trat. Zuvor konnten Berlins Veterinärämter nur gegen Hunde vorgehen, die bereits zugebissen hatten. In diesem Falle verhängten sie einen Leinen- und Maulkorbzwang. Mit der neuen Verordnung wollte man aber nicht nur reagieren, sondern vorbeugend handeln. Deshalb gab sie der Behörde die Möglichkeit, auf gleiche Weise gegen Hunde einschreiten, die noch nicht gebissen haben, aber aggressiv erscheinen. Doch dieser Schritt erwies sich als zu kurz: Personal für Kontrollen fehlte, Auflagen wurden missachtet - immer wieder bissen Hunde zu.

Zugleich ergaben statistische Auswertungen, dass Kampfhunderassen wie Pitbulls besonders oft beteiligt waren. Folglich wollten deren Gegner nun solche Rassen auf Listen erfassen und mit Sanktionen belegen. Zur Debatte standen ein Haltungs- und Zuchtverbot wie in Frankreich oder eine stark eingeschränkte Genehmigung nach dem Vorbild von Bayern, wo die Haltung eines Kampfhundes beantragt werden muss und nur noch in Ausnahmefällen erlaubt wird.

Gegen Kampfhundelisten setzten sich deren Halter aber bereits in anderen Bundesländern juristisch zur Wehr - und zwar lange Zeit mit Erfolg. Sie argumentierten, ihre Tiere würden sich nicht von anderen Rassen unterscheiden, deshalb gelte der Grundsatz der Gleichbehandlung. Davon beeindruckt, zeigte der Senat im vergangenen Jahr Pitbull & Co. plötzlich nicht mehr die Zähne und schwenkte auf eine generelle Linie um. Nun sollten alle Hunde an die Leine oder alle Halter einen Hundeführerschein erwerben.

Ein Grollen ging durch die Hundeszene, worauf der Senat zurückwich und sich wiederum auf die Kampfhunde stürzte. Das fiel ihm seit Januar 2000 leichter, weil inzwischen Roßlau in Sachsen-Anhalt mit einer Rasseliste vor dem Bundesverwaltungsgericht Erfolg hatte. Die Richter argumentierten, Kampfhunde würden sich sehr wohl durch ihre Aggressivität von anderen Hunderassen unterscheiden. Danach gab es auch in Berlin kein Halten mehr.

CS

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