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Berlin: Immobilien: Bundesrat will keinen Schrott Einschlägige Gesetze werden verschärft

Der Schutz vor Schrottimmobilien wird jetzt neu geregelt. Der Bundesrat wird am heutigen Freitag einer entsprechenden Änderung des Beurkundungsgesetzes zustimmen.

Der Schutz vor Schrottimmobilien wird jetzt neu geregelt. Der Bundesrat wird am heutigen Freitag einer entsprechenden Änderung des Beurkundungsgesetzes zustimmen. Der Antrag, den die Länderkammer einstimmig übernehmen will, geht auf eine Initiative des Landes Berlin zurück. „Ich freue mich sehr darüber“, erklärte Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) am Donnerstag. Er erinnerte daran, dass es vor einem Jahr noch erheblichen Streit über die Gesetzesnovelle zwischen den Ländern gab. Die nun erzielte Einigung sei „ein großes Kompliment an die Berliner Politik“.

Nach Einschätzung Heilmanns wird die Gesetzesänderung erheblich dazu beitragen, „den Sumpf krimineller Vertriebsgesellschaften auszutrocknen“. Der Skandal um den Verkauf minderwertiger Grundstücke hatte den Christdemokraten Michael Braun, Vorgänger des amtierenden Justizsenators, im Januar 2011 das Amt gekostet. Dem Anwalt und Notar Braun war vorgeworfen worden, in Geschäfte mit Schrottimmobilien verwickelt gewesen zu sein.

Mit dem Beschluss des Bundesrats ändert sich Folgendes: Nur noch der Notar, der später den Kauf einer Immobilie beurkundet, darf den Text des geplanten Rechtsgeschäfts dem Kunden zusenden. Das muss er in jedem Fall mindestens zwei Wochen vor der Unterzeichnung des Vertrags tun. Dadurch wird der Zeitraum zwischen Angebot und Unterschrift entzerrt. Unseriösen Verkäufern soll es auf diese Weise erschwert werden, ihre potenziellen Opfer zu kurzfristigen Unterschriften zu veranlassen – und damit zu überrumpeln.

Zwar gilt die Zwei-Wochen-Frist grundsätzlich schon heute. Aber nach alter Rechtslage war nicht der Notar gesetzlich verpflichtet, dem Käufer den Vertragsentwurf zu übergeben. Das konnte auch der Verkäufer tun. Dadurch entstanden immer wieder Beweisschwierigkeiten zum Nachteil der Kunden. Vor allem, wenn sie vor dem Notar bestätigt hatten, dass der Vertragstext bereits zwei Wochen vorliege. Flankiert wird die Änderung des Beurkundungsgesetzes durch eine Änderung der Bundesnotarordnung. Verstößt ein Notar wiederholt grob gegen seine Pflichten, muss er seines Amtes enthoben werden. za

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