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Vor Gericht (Symbolbild).

© dpa

In fast 500 Fällen: Stiefvater gesteht jahrelangen Missbrauch

Ein 53-Jähriger aus Hellersdorf gestand sexuelle Übergriffe auf die zwei Töchter seiner damaligen Lebensgefährtin. Die Richter verhängten drei Jahre und vier Monate Gefängnis.

Er holte die kleinen Töchter seiner Lebensgefährtin von der Schule ab und kümmerte sich um die Familie. Die Mädchen nannten ihn Papa. Ralf D. aber nutzte das Vertrauen aus. Zwei der vier Kinder missbrauchte der 53-Jährige über Jahre hinweg – in insgesamt 482 Fällen, stand am Montag für das Landgericht fest. Gegen den geständigen Angeklagten ergingen drei Jahre und vier Monate Gefängnis. Auf eine Strafe von vier Jahren Haft hatte die Anklägerin plädiert.

Zu ersten Übergriffen war es im Sommer 2010 in einer Wohnung in Hellersdorf gekommen. Die älteste Tochter war damals neun Jahre alt. Der Angeklagte habe das Mädchen als sexuell „initiativ“ erlebt, hieß es in einer von seiner Verteidigerin verlesenen Erklärung. „Er unterlag einer absoluten Fehlvorstellung, dass sie es wollte.“

Mädchen hatte sich Ende 2014 der Mutter offenbart

Er könne sich an eine „wöchentliche Frequenz“ erinnern. Das Kind habe es möglicherweise als häufiger wahrgenommen. Als die Tochter mit zwölf Jahren sexuelle Handlungen ablehnte, habe er von ihr abgelassen. Und sich an einer vier Jahre jüngeren Schwester vergangen. Er habe auch an diesem Mädchen „keine Angst“ wahrnehmen können.

Das ältere Mädchen hatte sich Ende 2014 der Mutter offenbart. Als diese Ralf D., einen bis dahin unauffälligen und unbestraften Altenpfleger, mit den Vorwürfen konfrontierte, ging er zur Polizei und zeigte sich selbst an. In Untersuchungshaft kam er nicht. Inzwischen hat er eine Sexualtherapie begonnen und Geld an seine Ex-Freundin geschickt. Die 42-Jährige sagte im Prozess, sie habe D. vertraut. „Aber vielleicht hätte ich hellhörig werden können, als die jüngere Tochter plötzlich aggressiv wurde.“ Strafmildernd berücksichtigten die Richter, dass D. mit seinem Geständnis den Kindern eine intensive Befragung vor Gericht ersparte.

Kerstin Gehrke

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