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Infobox: Rechtliche Basis und Kontrollmechanismen beim Liegenschaftsfonds

Hier erfahren Sie, wem der Liegenschaftsfonds rechtlich unterliegt, von wem er kontrolliert wird und wie das anberaumte Prüfungsverfahren ablaufen soll.

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

LIEGENSCHAFTSFONDS

Das Unternehmen wurde am 1. Januar 2001 gegründet und gehört dem Land Berlin. Die über 100 Mitarbeiter kommen aus dem öffentlichen Dienst und der freien Wirtschaft. Geschäftsführer ist Holger Lippmann. Der Liegenschaftsfonds hat zurzeit mehr als 5000 kommunale Gewerbe- und Wohnimmobilien im Portfolio. In den vergangenen zehn Jahren wurden schon etwa 5500 Grundstücke verkauft.

KONTROLLORGANE

Als Beteiligungsgesellschaft des Landes Berlin unterliegt der Liegenschaftsfonds öffentlicher Kontrolle. Vorsitzender des Aufsichtsrats ist der Finanz-Staatssekretär Christian Sundermann. Weitere Staatssekretäre, Abgeordnete von Regierung und Opposition sowie Bezirksbürgermeister sitzen in dem Gremium. Unternehmensintern verfügt der Liegenschaftsfonds über eine Controlling-Abteilung.

REFORMEN

Welche Ergebnisse die vom Finanzsenator Ulrich Nußbaum angekündigte Sonderprüfung bringt, ist offen. Der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen fordert „sehr viel mehr Wettbewerbsverfahren“ unter Teilnahme einer Jury und die Einrichtung einer Schiedsstelle, an die sich unterlegene Bieter wenden können, um in unklaren Fällen ein Bieterverfahren überprüfen zu lassen.

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