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Berlin: Informationspflicht: Geheimes Lauschen - Was der Verfassungsschutz offenbart und was er lieber verschweigen will

Der Verfassungsschutz beschäftigt neben seinem hauptamtlichen Personal sowohl V-Leute als auch Doppelagenten, "Informanten" und "Gewährspersonen". Letztere leisten ihm "logistische oder sonstige Hilfe", wie sich aus einer Ausführungsvorschrift über heimliche Informationsbeschaffung ergibt.

Der Verfassungsschutz beschäftigt neben seinem hauptamtlichen Personal sowohl V-Leute als auch Doppelagenten, "Informanten" und "Gewährspersonen". Letztere leisten ihm "logistische oder sonstige Hilfe", wie sich aus einer Ausführungsvorschrift über heimliche Informationsbeschaffung ergibt. Diese immerhin hat der Verfassungsschutz nach dem Informationsfreiheitsgesetz offengelegt. Mehr will er über die Anwerbung von V-Leute aber nicht sagen, weil seine Tätigkeit sonst wesentlich erschwert oder "gar unmöglich" würde.

Zu dieser Tätigkeit gehört auch simples "heimliches Mithören", nämlich "nichttechnisches Belauschen des nicht öffentlich gesprochenen Wortes", wie es bürokratisch heißt. Wird allerdings in Wohnungen unter Einsatz moderner Technik gelauscht, also klassisch abgehört, oder sogar gefilmt, muss jedesmal der Innensenator zustimmen. Er weiß also über die heißesten Fälle Bescheid.

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