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Berlin: Innensenator kritisiert Richterspruch

Streit um Ausweisung eines Islamisten

Zwischen dem Verwaltungsgericht und der Innenverwaltung gibt es einen offenen Konflikt wegen eines Gerichtsbeschlusses, die Ausweisung eines 32-jährigen jemenitischen Studenten zu stoppen, der nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden Kontakte zu den Terroristen des 11. September, unter anderem zum Todespiloten Ziad Jarrah, hatte. Zudem soll er Mitglied einer Unterorganisation der Hizb-ut-Tahrir sein, einer islamistischen Gruppierung, für die seit 2003 in Deutschland ein Betätigungsverbot gilt. Begründet hat das Gericht seine Entscheidung in einem Eilverfahren damit, dass der Mann mit einer deutschen Frau verheiratet ist, ein Kind mit ihr hat und deswegen einen besonderen Schutz genießt. Dies habe die Ausländerbehörde nicht ausreichend beachtet. Nach Auffassung des Gerichts sei die Behörde zu Unrecht davon ausgegangen, dass der Mann ausgewiesen werden müsse. Das Gericht vertritt nämlich die Meinung, dass „die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland“ durch das bisherige Verhalten nicht gefährdet wurde. Dies hatte die Ausländerbehörde, die Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht eingereicht hat, als zwingenden Grund für eine Ausweisung angegeben.

Innensenator Ehrhart Körting (SPD) kritisierte den Beschluss: „Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts konterkariert unsere Anstrengungen in dem gemeinsamen Bemühen, die Tätigkeit verfassungsfeindlicher Organisationen zu unterbinden.“ Zwar sei richtig, dass bei einer Ehe mit einem deutschen Partner ein besonderer Schutz gelte. „Der Schutz der in Deutschland lebenden Menschen vor Terroranschlägen hat für mich aber absoluten Vorrang“, sagte Körting. Der Mann war vor zehn Jahren nach Deutschland gekommen, um in Berlin Medizin zu studieren. sik

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