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Innenstadt-Flughafen: Bahn geht für Tempelhof vor Gericht

Die Zukunft des innerstädtischen Flughafens Tempelhof bleibt weiter unklar. Die Deutsche Bahn will vor dem Bundesverwaltungsgericht klären, ob der Flughafen weiterbetrieben werden kann.

Berlin - Die Deutsche Bahn (DB) prüft eine Feststellungsklage beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, die klären soll, ob eine eingeschränkte Fortführung des Flugbetriebs die Genehmigung für den neuen Hauptstadtflughafen Berlin Brandenburg International (BBI) gefährden kann, berichtet die "Berliner Morgenpost". Nach Darstellung von CDU-Fraktionschef Friedbert Pflüger geht damit der "Kampf um Tempelhof" weiter.

Ein Bahn-Sprecher sagte, die Feststellungsklage werde "definitiv" eingereicht. Die DB Station und Service AG will den City-Airport als Sonderflughafen für Geschäftsreiseflüge betreiben. Die amerikanischen Investoren Fred Langhammer und Ronald Lauder, die in Tempelhof ein Gesundheitszentrum und Kongresszentrum einrichten wollen, haben dies zur Bedingung für ihre geplante Investition gemacht. Der entsprechende Antrag der Bahn wurde von der Berliner Luftverkehrsbehörde vor zwei Wochen jedoch mit der Begründung abgelehnt, dass Tempelhof im Herbst 2008 geschlossen werde.

Senat fürchtet um Tempelhof

Der Berliner Senat befürchtet, dass ein Weiterbetrieb die Planrechtfertigung des Großflughafens in Schönefeld juristisch anfechtbar machen könnte. Daran ändert auch ein vor gut einer Woche veröffentlichtes neues Gutachten des Bundesfinanzministeriums nichts, nach dem ein eingeschränkter Flugverkehr in Tempelhof den Airport BBI unter bestimmten Voraussetzungen nicht gefährdet. Um ein mögliches Restrisiko auszuloten, hatten die Gutachter eine Feststellungsklage vorgeschlagen.

Pflüger dankte der Bahn für ihr "beherztes Engagement". Mit der Klage blieben die Chancen auf die Investition von 350 Millionen Euro und die Schaffung von 1000 Arbeitsplätzen gewahrt. Zugleich könne der Steuerzahler damit vor Schließungskosten in Höhe von 30 Millionen Euro und Unterhaltungskosten für die leer stehende Immobilie nach dem Aus Tempelhofs entlastet werden.

Unterdessen stellten die Gegner des Flughafenausbaus in Schönefeld klar, dass sie nicht gegen einen Weiterbetrieb von Tempelhof klagen würden. Davor könne wegen "unübersehbarer Risiken für den Geldbeutel der Kläger" nur gewarnt werden, sagte ein Sprecher des Bürgervereins Brandenburg-Berlin (BVBB). Der Verein sehe "keinen denkbaren Klageerfolg", falls Berlin und Brandenburg über eine Änderung der Landesplanung von ihrem Single-Airport-Konzept BBI abwichen. "Mit Sicherheit" werde es aber Klagen geben, wenn Brandenburg das vom Gericht auferlegte Nachtflugverbot für Schönefeld unterlaufen wolle. (tso/ddp)

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