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Innenstadtflughafen: Volksbegehren für Tempelhof kommt

Der Berliner Senat hat das Volksbegehren der Interessengemeinschaft City-Airport Tempelhof im Grundsatz für zulässig erklärt. Allerdings will der Senat das Auslaufen der Flughafen- Genehmigung nicht zurücknehmen.

Berlin - Stadtentwicklungssenatorin Ingeborg Junge-Reyer (SPD) sagte, es sei durch das Volksbegehren möglich, an den Senat zu appellieren, die Schließungsabsicht sofort aufzugeben. Nicht abstimmungsfähig sei allerdings die Forderung, die bereits widerrufene Betriebsgenehmigung aufzuheben. Hierbei handele es sich um einen "Verwaltungsakt zugunsten Dritter".

Die Interessengemeinschaft City-Airport Tempelhof (ICAT) hatte in vier Monaten über 34.700 Unterschriften gesammelt, wovon 29.878 für gültig erklärt wurden. Junge-Reyer betonte, dass der Senat die Ziele des Volksbegehrens ablehnt, da hierdurch der Ausbau Schönefelds zum Single-Airport Berlin Brandenburg International (BBI) gefährdet würde. Nach der Zulässigkeitserklärung hat das Abgeordnetenhaus vier Monate Zeit, zum Volksbegehren Stellung zu nehmen.

Nimmt das Parlament die Vorlage in ihrem "wesentlichen Bestand" nicht an, kann ein Volksbegehren beantragt werden. Dieses ist erfolgreich, wenn sich mindestens sieben Prozent der Wahlberechtigten bei den Bürgerämtern eingetragen. Dies entspricht in Berlin rund 170.000 Menschen. Dafür stehen wiederum vier Monate zur Verfügung. Gibt es dann weiterhin keine Übereinkunft, kommt es vermutlich im Sommer 2008 zum Volksentscheid.

Das Volksbegehren gegen die Schließung Tempelhofs ist das erste, nachdem Ende Oktober 2006 in Berlin per Verfassungsänderung die Hürden für Bürgerbeteiligung gesenkt wurden. (tso/ddp)

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