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Berlin: Ins Parlament gewählt – für nur zwei Wochen

Landeswahlausschuss verteilt Mandate neu

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Die Berliner Abgeordneten Helmut Heinrich (CDU) aus Charlottenburg-Wilmersdorf und Sylvia von Stieglitz (FDP) aus Steglitz-Zehlendorf verlieren ihr frisch erworbenes Mandat. Eine Neuberechnung der 149 Parlamentssitze, die vom Landeswahlausschuss gestern beschlossen wurde, verhilft stattdessen zwei anderen Politikern zu einem Sitz im Parlament: Christian Gräff (CDU) aus Marzahn-Hellersdorf und Mirco Dragowski (FDP) aus Tempelhof-Schöneberg.

Der Wahlausschuss überstimmte mit seinem überraschenden Votum den Landeswahlleiter Andreas Schmidt von Puskás, der sich bei der ursprünglichen Mandatsverteilung auf ein Urteil des Berliner Verfassungsgerichts vom März 2003 stützte. Auch damals ging es um die Berechnung der Parlamentssitze, der CDU-Mann Carsten Wilke aus Steglitz-Zehlendorf klagte sich erfolgreich ins Parlament ein. Zu Lasten des Parteifreunds Rainer Ueckert aus Tempelhof-Schöneberg, der seinen Sitz verlor.

Wilke wurde 2003 vom Rechtsanwalt Götz Meder vertreten. Derselbe Jurist kam gestern zur Sitzung des Wahlausschusses, im Beisein des CDU-Kandidaten Gräff, setzte diesmal aber eine neue Rechtsauffassung für die Berechnung der Ausgleichsmandate durch. Alle fünf Beisitzer im Ausschuss ließen sich davon überzeugen, nur der Wahlleiter nicht. Gräff zieht nun anstelle von Heinrich ins Parlament ein. Aber es könnte sein, so verlautet aus der CDU, dass Gräff in Marzahn-Hellersdorf bald Stadtrat wird. Ein Gerücht, das er nicht dementierte. In diesem Fall käme der CDU-Nachrücker aus Marzahn-Hellersdorf zum Zuge. Und der heißt – Carsten Wilke.

Insofern überrascht es nicht, dass der betroffene Parteifreund Heinrich gestern davon sprach, dass der Landeswahlausschuss eine „nicht sachbezogene“ Entscheidung getroffen habe. Offenbar gebe es politische Motive für den Rechtsstreit um die Ausgleichsmandate. Zumal Wilke kurz nach der Wahl noch eine ganz andere Berechnungsidee an den Landeswahlleiter herangetragen haben soll, die er schnell wieder verwarf, weil dadurch das Mandat des CDU-Spitzenkandidaten Friedbert Pflüger in Gefahr geraten wäre. Sowohl Heinrich als auch die FDP-Politikerin von Stieglitz wollen erst nach eingehender juristischer Beratung entscheiden, ob sie gegen das Votum des Landeswahlausschusses vor das Landesverfassungsgericht ziehen.

Rechtlich gesehen geht es um folgendes Problem: Die SPD hat am 17. September überproportional viele Wahlkreise erobert. Die so entstandenen Überhangmandate müssen ausgeglichen werden. Die Berechnung der sogenannten Ausgleichsmandate nach dem Niemeyer-Verfahren ist im Landeswahlgesetz und in der Wahlordnung offenbar nicht zweifelsfrei geregelt. Zwei mögliche Rechenwege führen, wie man jetzt sieht, zu einer unterschiedlichen Zuteilung der Ausgleichsmandate auf die Bezirkslisten von CDU und FDP.

Der Landeswahlleiter Schmidt von Puskás ist davon überzeugt, dass in diese Berechnung ausschließlich die Ausgleichsmandate (CDU 4, Linkspartei und Grüne je 3 und FDP 1) einbezogen werden dürfen. Er orientiert sich dabei am Gerichtsurteil von 2003 und einer nachfolgenden Änderung der Landeswahlordnung. Die Mehrheit im Landeswahlausschuss folgte hingegen dem Juristen Meder. Der vertrat die Auffassung, dass nach der Feststellung der Zahl der Ausgleichsmandate die Verteilung aller Parlamentssitze (Grund- und Ausgleichsmandate) auf die Bezirke neu berechnet werden muss.

„Die Rechtslage ist eindeutig“, meint der CDU-Politiker Gräff, der von der komplizierten Wahlmathematik und dem wohl doch nicht so eindeutigen Wahlrecht in Berlin profitiert. Im renommierten Internet-Forum „wahlrecht.de“ wird das Berliner Problem heiß diskutiert. Nach Meinung der Experten könnte die gestern beschlossene Verteilmethode dem Gleichheitsgrundsatz widersprechen.

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