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Berlin: Insolvenzen nicht ausgeschlossen, aber vermeidbar Der Förderstopp im sozialen Wohnungsbau und die Folgen

Richtig aufatmen können die Eigentümer von sozialen Wohnungsbauten auch nach einem vorläufigen Erfolg vor dem Berliner Oberverwaltungsgericht (OVG) nicht. Der Senat muss einer Gesellschaft nun zwar weiter Subventionen für einen sozialen Wohnungsbau zahlen, obwohl der Ausstieg aus der „Anschlussförderung“ beschlossene Sache ist.

Richtig aufatmen können die Eigentümer von sozialen Wohnungsbauten auch nach einem vorläufigen Erfolg vor dem Berliner Oberverwaltungsgericht (OVG) nicht. Der Senat muss einer Gesellschaft nun zwar weiter Subventionen für einen sozialen Wohnungsbau zahlen, obwohl der Ausstieg aus der „Anschlussförderung“ beschlossene Sache ist. Laut Rechtsanwalt Michael Schultz lässt sich diese Entscheidung jedoch nicht auf die anderen 650 Fondsgesellschaften übertragen, die die Mehrzahl der 25000 vom Förderstopp betroffenen Wohnungen besitzen. Schulz betreut selbst betroffene Firmen. Er sagt: „Der Beschluss bezieht sich auf diesen konkreten Fall.“ Andere Eigentümer müssten selbst eigene einstweilige Verfügung erwirken. Zudem sei der Beschluss keine Vorentscheidung für das Hauptverfahren. Daher sei für viele Firmen die vor dem Gerichtsbeschluss vorbereitete Anmeldung zur Insolvenz nun auch nicht obsolet.

Ob die Gesellschaften aber jemals ihre Zahlungsunfähigkeit erklären müssen, das hänge vom Entgegenkommen deren Banken ab. Fast alle Eigentümer sozialer Wohnungsbauten sind völlig überschuldet. Das steht auch für Rechtsanwalt Wolfgang Schirp, der ebenfalls vom Förderstopp betroffene Firmen betreut, außer Zweifel. „Das hat aber nicht zwangsläufig Insolvenzen zur Folge.“ Schirp weiß, wie es anders geht. In einem Fall hat er mit einer Geschäftsbank einen Sanierungserfolg erzielt. Dies ermöglichte den Fortbestand eines Fonds trotz des abrupten Förderstopps. Und Schirp ist überzeugt: „Andere Banken werden folgen.“ Der Grund: Pleiten zwingen Banken meist zu höheren Abschreibungen als ein freiwilliger Verzicht auf Forderungen.

Wie viele Firmen in die Insolvenz gehen, können die Rechtsanwälte nicht voraussagen. Laut Senatsverwaltung für Finanzen war die Expertenkommission von bis zu 190 Fällen ausgegangen. Im Senat wird aber darauf spekuliert, dass Anleger zur Kasse gebeten werden könnten. Eine Fehleinschätzung, sagen die Experten. Dort, wo die Haftung nicht ohnehin beschränkt ist, könnten sich Anleger mit Berufung auf Verstöße gegen das Rechtsberatungsgesetz aus der Haftung ziehen. Daher seien die meisten Banken zu Verhandlungen bereit. Rechtsanwalt Schirp ist daher überzeugt: „Es wird Pleiten geben, aber die Mehrzahl der Gesellschaften werden wir retten können.“

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