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Berlin: Islam-Gemeinschaft muß auf 35 Millionen von der PDS verzichten

OVG: Fragwürdige Spende von 1990 ist unwirksam / Noch RevisionsbeschwerdeVON HANS TOEPPEN BERLIN.Die Islamische Religionsgemeinschaft in Berlin muß mit hoher Wahrscheinlichkeit auf 35 Millionen D-Mark aus dem Vermögen der SED verzichten.

OVG: Fragwürdige Spende von 1990 ist unwirksam / Noch RevisionsbeschwerdeVON HANS TOEPPEN BERLIN.Die Islamische Religionsgemeinschaft in Berlin muß mit hoher Wahrscheinlichkeit auf 35 Millionen D-Mark aus dem Vermögen der SED verzichten.Das Geld war im Frühsommer 1990 - genau am letzten Tag vor Inkraftreten des Parteiengesetzes und damit vor der endgültigen Sperre des sozialistischen Parteivermögens - unter fragwürdigen Umständen von der PDS an die Religionsgemeinschaft gespendet worden.Diese bestand damals nur aus einem palästinensischen Geschäftsmann im Ost-Berliner Außenhandelszentrum, der enge Beziehungen zur PDS unterhielt, sowie einigen seiner Verwandten und Bekannten.Das Oberverwaltungsgericht hat das Geld inzwischen der treuhänderischen Verwaltung des Bundes zugesprochen.Womöglich spricht das Bundesverwaltungsgericht noch ein letztes Wort über die Revision.Das OVG hatte keine zugelassen. -Es war ein Millionentransfer auf die letzte Minute.Am 31.Mai 1990 stellten die PDS-Vorstände Langnitschke und Rümmler einen Verrechnungsscheck über 75 Millionen Mark der DDR zugunsten der "Islamischen Religionsgemeinschaft in der DDR" aus.Empfänger war deren Vorsitzender Abdel Majid Younes.Der Geschäftsmann lebte und handelte seit 1978 in der DDR.Die Gründungs- und Vorstandsmitglieder seiner Religionsgemeinschaft, die laut Satzung ein islamisches Zentrum errichten wollte, waren im wesentlichen identisch: Die Ehefrau von Younes, die Mitglieder einer befreundeten Familie sowie ein Verwandter. Die Unabhängige Kommission zur Überprüfung der Parteivermögen und die Treuhandanstalt (jetzt: Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben) erklärten die Spende von Anfang an für unwirksam.Es handele sich um ein Scheingeschäft, bei dem "unter dem Deckmantel einer Religionsgemeinschaft" Geldmittel zu ausschließlich wirtschaftlichen Interessen von der PDS abgeflossen sei, argumentierte die Parteien-Kommission. Dieser Verdacht stützte sich auch auf die sonstigen Beziehungen zwischen der PDS und dem Palästinenser: Ebenfalls am 31.Mai hatte er von der Partei des Demokratischen Sozialismus einen Scheck über 9,487 Millionen Mark erhalten, für die seine TUK-GmbH insgesamt 3000 Reisen für PDS-Funktionäre organisieren sollte.Außerdem gewährte die PDS dem Geschäftsmann drei Darlehen über insgesamt 52 Millionen Mark der DDR, mit denen er ehemalige SED-Ferienhotels betreiben sollte. Trotz dieser "personellen Verflechtung" und der "offenbar guten Beziehungen" von Younes "zu einflußreichen Parteifunktionären" und trotz nicht ersichtlicher religiöser Tätigkeit im ersten Gründungsjahr haben Verwaltungs- und Oberverwaltungsgericht die Islamische Gemeinschaft nicht als mit der PDS "verbundene Organisation" bewertet.Dann hätte das Geld gar nicht gezahlt werden dürfen.Das OVG hat lediglich erklärt, die Umstände der Scheckvergabe am letzten Tag vor Inkrafttreten des Parteiengesetzes seien "fragwürdig" und könnten die Frage der Sittenwidrigkeit und der "sozialistischen Moral" aufwerfen. Daß der Bund das Geld dennoch behalten darf, liegt ausschließlich am knappen Termin: Der Scheck ist zwar am 31.Mai ausgestellt, aber erst am 6.Juni eingelöst worden.Und da fiel das Geld schon unter die Zuständigkeit der Treuhandanstalt. Younes ist inzwischen aus dem Vorstand der Religionsgemeinschaft ausgeschieden.Dort sitzen mittlerweile zwei führende deutsche und West-Berliner Muslime: Der pensionierte Postbeamte Jahja Schülzke, der auch Vizepräsident der Islamischen Föderation ist.Und Mohammed Herzog, der seit Jahren die Islamische Gemeinschaft deutschsprachiger Muslime führt.

HANS TOEPPEN

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