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"Islamischen Religionsgemeinschaft": Chef von Islam-Verein verhaftet

Der Präsident der „Islamischen Religionsgemeinschaft“, Abdurrahim V., ist Montagabend verhaftet worden.

Das bestätigte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Martin Steltner, am Donnerstag. Gegen V. werde wegen Betrugs ermittelt, sagte Steltner. So soll der Beschuldigte bei einem Elektronikkaufhaus Waren für 6800 Euro geordert, aber nicht bezahlt haben. Außerdem werde wegen einer betrügerischen Kontoeröffnung ermittelt. Auch soll V. Zeitungsanzeigen nicht bezahlt haben, die er in den letzten Monaten des vergangenen Jahres in verschiedenen Blättern geschaltet hatte (auch im Tagesspiegel). In den Anzeigen erklärte V., der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte habe ihn „in seiner ungerechtfertigten Strafsache voll entlastet“.

V. firmiert auf seiner Internetseite als „Präsident der Islamischen Religionsgemeinschaft - Körperschaft des Öffentlichen Rechts“. Darüber liegt er im Streit mit der Senatskulturverwaltung. Die bestreitet der „Islamischen Religionsgemeinschaft“ den Status einer Körperschaft des Öffentlichen Rechts. Erst vor zwei Wochen hatte Kulturstaatssekretär André Schmitz das Abgeordnetenhaus darauf hingewiesen, dass der Verein „Islamische Religionsgemeinschaft“ keine Körperschaft des Öffentlichen Rechts sei. „Der Präsident des Vereins, Herr V., ignoriert unsere wiederholte – auch auf dem Rechtsweg eingeforderte – Aufforderung, diese Bezeichnung in seinen Publikationen und die damit verbundene permanente Täuschung des Rechtsverkehrs zu unterlassen“, so Schmitz.

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