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Berlin: Islamistischer Ex-Rapper hortet Munition

Staatsanwalt ermittelt gegen Deso Dogg

Er verherrlichte den bewaffneten „Heiligen Krieg“ und ist in der radikal-muslimischen Szene des sogenannten Salafismus eine feste Größe: Nun wurde bekannt, dass der wegen gewaltbefürwortender Äußerungen mehrfach in die Schlagzeilen geratene islamistische Ex-Rapper Deso Dogg in seiner Wohnung Munition gehortet und in einer Videoaufzeichnung mit einer Waffe hantiert haben soll. Eine Genehmigung soll er nicht gehabt haben. Die Staatsanwaltschaft bestätigte die Vorwürfe: „Wir haben die Anklage rausgeschickt“, sagte ein Sprecher.

Den Angaben zufolge soll Deso Dogg, der mit bürgerlichem Namen Mamadou C. heißt und sich in Islamistenkreisen Abou Maleeq nennt, im März 2010 insgesamt 16 Patronen der Kaliber 9 und 22 aufbewahrt haben. Festgehalten auf einem Video vom Juli 2008, führte der 35-jährige Berliner laut Anklage zudem mit einer halbautomatischen Pistole vom Typ Glock 26 einen Ladevorgang durch, ohne einen Waffenschein gehabt zu haben. Ein weiteres, gegen Mamadou C. geführtes Verfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz führte bisher nicht zu einer Anklage.

Der Staatsschutz hatte den mehrfach vorbestraften Ex- Rapper offenbar seit langem im Visier. Ermittler sollen seine Wohnung durchsucht und Bekannte und Nachbarn vernommen haben.

Wie brisant der Waffenfund bei dem Islamisten war, zeigt sich im sozialen Internet-Netzwerk Facebook. Der Nachrichtenagentur dapd wurden nicht öffentlich einsehbare Einträge zugespielt, in denen der Verfasser, mal unter dem Namen „Abou Maleeq“, mal unter dem bürgerlichen Namen „Mamadou C.“, Schriften von Dschihad-Ideologen und Ansprachen deutscher Terrorkämpfer verlinkt. Außerdem verfasste der Internetnutzer „Abou Maleeq“ gewaltverherrlichende Einträge: „Ihr wisst ganz genau, dass ich hier alles in Schutt und Asche legen kann, ob ich im Gefängnis bin oder draußen“, schreibt er. Für seinen Glauben sei er bereit zu sterben, Allahs Gesetze stünden über denen von Deutschland.

Wenn sich die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft bewahrheiten, wäre klar, dass Mamadou C. die Drohungen mit Waffengewalt hätte umsetzen können. Hinweise, dass der Dschihad-Befürworter tatsächlich einen Anschlag plante, gibt es allerdings nicht. dapd

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