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Wiederholungstäter: Rafik Y. bei seinem Terrorprozess in Stuttgart-Stammheim 2008.

© Reuters, Alex Grimm

Islamistischer Terror: Rafik Y. 2008 in Stuttgart vor Gericht

Unser Reporter Frank Jansen war 2008 beim Prozess gegen den jetzt in Berlin erschossenen Iraker aus der Islamistenszene vor Ort. Lesen Sie hier seinen Bericht von damals nach.

Von Frank Jansen

Im zweijährigen Prozess gegen drei Mitglieder der kurdisch-irakischen Terrororganisation Ansar al Islam (Unterstützer des Islam) hat das Oberlandesgericht Stuttgart ein hartes Urteil gesprochen. Der Hauptangeklagte Ata R. bekam zehn Jahre Haft, Rafik Y. muss acht Jahre verbüßen und Mazen H. siebeneinhalb Jahre. Die Polizei hatte die Männer im Dezember 2004 festgenommen, als sie von Stuttgart aus ein Attentat auf den damaligen irakischen Premier Ijad Allawi beim Staatsbesuch in Berlin planten. Allawi sollte bei einem Treffen mit Managern in der Berliner Zentrale der Deutschen Bank getötet werden.

Die Angeklagten seien „je schuldig der Beteiligung als Mitglied in einer ausländischen terroristischen Vereinigung in Tateinheit mit der versuchten Beteiligung an einem Mord“, sagte die Vorsitzende Richterin des 5. Strafsenats, Christine Rebsam-Bender. Ata R. war laut Gericht einer der Anführer von Ansar al Islam in Deutschland. Der Islamist habe 45 000 Euro für die Terrororganisation gesammelt und mindestens 20 000 Euro in den Irak überwiesen. Das Geld sollte für die Finanzierung von Anschlägen ausgegeben werden. Auch der als Stellvertreter von Ata R. aufgetretene Mazen H. aus Augsburg und Rafik Y. in Berlin haben nach Überzeugung des Gerichts Geld für Attentate gesammelt.

Rafik Y. hatte Ende November 2004 Mazen H. um eine Genehmigung für das Attentat gebeten. Mazen H. stimmte nach Rücksprache mit Ata R. zu. Die drei Männer wurden jedoch rechtzeitig festgenommen. Die Polizei hatte Ata R. und Mazen H. monatelang überwacht. Außerdem forschte ein V-Mann des Verfassungsschutzes Mecklenburg-Vorpommern bei Rafik Y. die Anschlagspläne aus. Der vermummte V-Mann wurde im Prozess als „Zeuge Nr. 1“ per Videokamera an einem unbekannten Ort befragt.

Dieser Prozessbericht wurde am 16. Juli 2008 veröffentlicht.

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