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Berlin: Ist das Flugverbot über der Innenstadt sinnvoll?

Vor paar Jahrzehnten stellte man sich die mobile Zukunft des Städters so vor: Jeder Einwohner hat seinen kleinen Hubschrauber oder ein sonstiges Fluggerät und bevölkert den Himmel. Wer damals in der Stadt lebte, ob in Ost oder West, wusste allerdings, dass der Himmel über Berlin – abgesehen von Verkehrsflugzeugen ganz bestimmter Linien – auf unabsehbare Zeit tabu war.

Vor paar Jahrzehnten stellte man sich die mobile Zukunft des Städters so vor: Jeder Einwohner hat seinen kleinen Hubschrauber oder ein sonstiges Fluggerät und bevölkert den Himmel. Wer damals in der Stadt lebte, ob in Ost oder West, wusste allerdings, dass der Himmel über Berlin – abgesehen von Verkehrsflugzeugen ganz bestimmter Linien – auf unabsehbare Zeit tabu war. Selbst ein zu hoch fliegender Drachen hätte politische Verwicklungen ausgelöst. Die Zukunft von damals hat uns eingeholt, über Berlin tummeln sich bis heute ziemlich unkontrolliert mitunter merkwürdigste Fluggeräte. Sie kurven ums Kanzleramt, rotieren um den Reichstag, brummen übers Brandenburger Tor. Wir haben uns oft über den Luftverkehr gewundert, auch wegen des Lärms geärgert – und geschlafen! Wegen des traurigen Weckrufs sei dem zerschmetterten Leichtflugzeug vorm Reichstag, das voller Sprengstoff hätte sein können, gedankt. Hätte, können: Es schadet nicht, in Konjunktiven zu denken. Der Terror, in Europa angekommen, macht alles möglich. Deshalb sind Verbotszonen über strategisch wichtigen Punkten der Stadt, mindestens innerhalb des S-Bahnrings, überfällig. Das ab Montag geltende Verbot, in anderen Hauptstädten längst praktiziert, mag Attentate und Amokflüge nicht verhindern können. Aber es erleichtert sie nicht. Das wiegt schwer.

Ein Flugverbot für Sportflieger über dem S-Bahn-Ring – eine Narretei, würdig eines Till Eulenspiegel. Etwa 14 Kilometer von Osten nach Westen und keine 10 Kilometer von Süden nach Norden misst der Ring: Kein Kampfhubschrauber aus Schönefeld hätte eine Chance, auch nur einen losgerissenen Kinderdrachen abzufangen. Ein Sportflieger mit etwa 150 Stundenkilometer Geschwindigkeit braucht gerade mal fünf Minuten, um vom West- zum Ostkreuz zu gelangen. Wenn er dabei einen Anschlag ausführen wollte, ließe er sich auch von dem Überflugverbot nicht beeindrucken. Übrigens – auch der Selbstmordpilot, der sich auf die Wiese vor dem Reichstag stürzte, hat sich schon nicht an die geltenden Flugvorschriften gehalten. Als er in den Luftraum von Berlin einflog, hätte er sich nämlich per Funk bei der Flugkontrolle anmelden müssen. Das hat er unterlassen. Außerdem wusste er als erfahrener Pilot, dass seine Maschine ihrer Konstruktion wegen vom Radar nicht erfasst wird. Das hat er ausgenutzt, um unbemerkt das Regierungsviertel zu erreichen.

Selbst wenn es Abfangjägern gelänge, einen Attentäter in einer mit Sprengstoff beladenen Maschine rechtzeitig abzufangen – wie geht es dann weiter? Wird sie abgeschossen und lässt man sie danach in die Regierungsbauten stürzen? Dann hätte der Terrorist sein Ziel erreicht – mit staatlicher Unterstützung. Werner Schmidt

Christian van Lessen

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