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Berlin: Ist der Messerstecher 15 oder 23 Jahre alt? Angeklagter konnte bisher nicht identifiziert werden

Knapp zehn Minuten dauerte am Dienstag die Eröffnung des Verfahrens gegen einen türkischstämmigen Mann, der sich vor dem Landgericht wegen Totschlags verantworten muss. Yilmaz A.

Knapp zehn Minuten dauerte am Dienstag die Eröffnung des Verfahrens gegen einen türkischstämmigen Mann, der sich vor dem Landgericht wegen Totschlags verantworten muss. Yilmaz A., der noch zwei weitere Alias-Namen benutzt und der sein Alter mal mit 17, mal mit 23 und dann wieder mit 15 Jahren angibt, hat laut Anklage im Winter vergangenen Jahres einen Landsmann niedergestochen.

Der Vorfall ereignete sich am 16. November 1999 in der Marienburger Straße in Prenzlauer Berg. Damals war es zwischen dem jetzt angeklagten Yimaz A. und dem 18 Jahre alten Osman A. zu einer Auseinandersetzung gekommen, in deren Verlauf Yilmaz A. (alias Orhan A.) ein Butterflymesser zog und es Osman A. dermaßen wuchtig in den Bauch stieß, dass dieser kurz darauf starb. Yilmaz A. versuchte sich nach der Tat selbst umzubringen, indem er sich mit dem Messer lebensgefährliche Verletzungen zufügte. Die Mordkommission hatte damals ermittelt, dass die beiden Männer die Wohnung, in der die Bluttat geschah, gemeinsam bewohnten. Beide waren wegen geringfügiger Delikte polizeibekannt.

Bei dem Prozess vor der 7. Großen Strafkammer geht es nun darum, die Hintergründe der Tat zu beleuchten. War der Anlass der vorausgegangenen Streitigkeiten ein Drogendeal, wie ein Polizeisprecher seinerzeit vermutete, oder waren die beiden Männer aus Eifersucht aneinander geraten? Das Verfahren wird für die Justiz insbesondere dadurch erschwert, dass weder das Alter noch der wirkliche Name des angeklagten Mannes feststeht. Wie ist es möglich, dass ein Angeklagter nicht zu identifizieren ist?

"Die Feststellung der Personalien bei ausländischen Angeklagten ist außerordentlich schwierig, wenn der Betreffende keinen Pass hat und Angaben zur Person verweigert", erklärt ein Staatsanwalt beim Landgericht, der aus zahlreichen Verfahren mit dieser Problematik vertraut ist. Andere Länder verfügten meist nicht über ein ähnlich umfassendes Personenstandsregister wie die deutschen Behörden. Schon deshalb könnten sie häufig keine Erkenntnisse über eine Person weitergeben.

Schon gar nicht, wenn der Betreffende auch noch falsche Angaben mache. Das Problem habe jedoch auch noch andere Aspekte. So seien Angeklagte, die keine Angaben zu ihrer Identität machten, so gut wie nicht mehr abzuschieben. So weigerten sich insbesondere die vietnamesischen Behörden, abzuschiebende Landsleute als Vietnamesen anzuerkennen, wenn diese falsche Personalien angeben.

Im Falle "Yilmaz A." kommt für die Staatsanwaltschaft erschwerend hinzu, dass sein richtiges Alter nicht zu ermitteln ist. Deshalb wurde er zunächst als Jugendlicher angeklagt. So kann er maximal zu zehn Jahren Jugendstrafe verurteilt werden, obwohl er möglicherweise ein Erwachsener ist. Das Verfahren wird am 23. Mai fortgesetzt.

Peter Murakami

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