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Lotto

© dpa

Jackpot geknackt: Lotto-Millionär meldet sich nicht

Noch nie wurde in Berlin ein so großer Lotto-Jackpot geknackt wie am 9. März. Doch bislang hat der Gewinner sein Geld noch nicht eingefordert - dabei geht es um viele Millionen Euro.

In dem alten John-Huston-Film „Der Schatz der Sierra Madre“ können drei arme Schlucker sich ihren Traum von der Goldsuche nur deshalb erfüllen, weil einer von ihnen, Humphrey Bogart in der Rolle des bald immer fragwürdiger agierenden Fred C. Dobbs, sich von einem kleinen Jungen beschwatzen ließ, ihm ein Lotterielos abzukaufen. Das hat er längst vergessen, aber als die drei ambitionierten Goldgräber nicht wissen, wie sie ihre Ausrüstung finanzieren sollen, taucht der Junge wieder auf: Das Los hat gewonnen, die Goldsuche kann endlich beginnen.

Da hat es der Berliner, der vor einer Woche den Lotto-Jackpot geknackt hat, viel bequemer, aber ein wenig erinnert die aktuelle Konstellation an die von Fred C. Dobbs: Auch der neue Großgewinner hat das Superlos gezogen, ahnt aber nichts davon – oder gibt es nicht zu erkennen. Bis Montag, so teilte Thomas Dumke, Sprecher der Deutschen Klassenlotterie Berlin, mit, hatte sich der neue Multimillionär noch nicht gemeldet, dem in der Ziehung am 9. März der größte Jackpot, der je in Berlin geknackt wurde, zufiel: 21 193 239,30 Euro, dank der Zahlen 2, 12, 14, 20, 39, 47 samt Superzahl 7.

Der Gewinner – oder die Gewinnerin – ist 13 Wochen lang berechtigt, die Millionen gegen Vorlage des Spielscheins einzufordern, danach fließen sie in ein Verwahrkonto. In dem sammelt die Klassenlotterie nicht abgeholte Gewinne, die in Sonderauslosungen wieder ausgeschüttet werden. Der Spielschein war in einer Annahmestelle in Neukölln abgegeben worden, die von der Zentrale der Klassenlotterie wie üblich nicht informiert wurde, dass sich der Glückliche unter ihren Kunden befindet. So will man seine Anonymität schützen. Hätte er im Abo, per Internet oder mit Lottokarte unter seinem Namen gespielt, würde die Lottogesellschaft von sich aus an ihn herantreten. Hat er den Spielschein verbummelt, ist eine Verlustmeldung möglich: Er muss dann anhand von Indizien zu beweisen suchen, dass er der gesuchte Spieler ist. Taucht dann doch noch ein anderer mit dem Schein auf und wird vom ersten beschuldigt, ihm den Schein entwendet zu haben, muss der Streit gerichtlich geklärt werden. Vorgekommen ist das noch nicht.

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