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Berlin: Jetzt pokern die Anwälte ums Haus Schwarzenberg

Investor will sich mit Niederlage bei Versteigerung nicht abfinden

Der Ausgang des Pokerns um das Haus Schwarzenberg ist weiter offen. „Die Chancen stehen 50 zu 50“, dass die Wohnungsbaugesellschaft Mitte (WBM) den Gebäudekomplex in der Rosenthaler Straße 39 kaufen kann, so eine Einschätzung des Rechtspflegers Karsten Köhnke, der die Zwangsversteigerung am Dienstag im Amtsgericht leitete. Das Grundstück gehört einer verstrittenen Erbengemeinschaft. In dem Haus verwaltet der Kunstverein Schwarzenberg ein Kulturzentrum. Die Nutzer des Hauses hoffen, dass die WBM den Zuschlag erhält, da zwischen ihr „und dem Verein ein gutes Verhältnis besteht“, sagt Schwarzenberg-Sprecher Heinrich Dubel. Köhnke will seine Entscheidung am nächsten Dienstag verkünden.

Die WBM bekam bei der Zwangsversteigerung mit 2,5 Millionen Euro als Meistbietende zunächst den Zuschlag. Unmittelbar danach beantragte jedoch die Rechtsanwältin des Investors Harm Müller-Spreer aus Hamburg das Versteigerungsverfahren einstweilig einzustellen. Das konnte sie, weil Müller- Spreer sich in die Erbengemeinschaft des Hauses eingekauft hatte. Müller-Spreer bot außerdem bei der Versteigerung am Dienstag selbst mit. Der Antrag seiner Anwältin hat vermutlich den Hintergrund, dass das Haus nur bis zu einem Preis von etwa 1,6 Millionen Euro als wirtschaftlich profitabel gilt – und Müller-Spreer sich mit seiner Niederlage nicht abfinden will. Die WBM und andere Bieter sind bereit, mehr als 1,6 Millionen Euro zu zahlen, weil sie mit dem Haus auch einen ideellen Wert verbinden.

Köhnke erwartet nun, dass sich die Anwältin von Müller-Spreer und der Anwalt Frank Ulrich, der die Mehrheit der über 20 Erben vertritt, bis Dienstag außergerichtlich einigen. Ulrich hatte Widerspruch gegen den Antrag Müller-Spreers eingelegt. „Ich möchte den Zuschlag an die WBM“, sagt Ulrich. Da allerdings einer von Ulrichs Mandanten mittlerweile gestorben ist, könnte sich das Verfahren zusätzlich verzögern. Ulrich hält es für möglich, dass Köhnke daher bis nächsten Dienstag nicht über den Zuschlag entscheiden kann. In diesem Fall müssten die Künstler vom Schwarzenberg die Ungewissheit etwas länger ertragen. Wenn sich die Anwälte aber nicht einigen und Köhnke dann der WBM den Zuschlag verweigern sollte, muss das ganze Verfahren von vorne beginnen. Geschätzte Dauer: ein Jahr.

Till Schröder

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