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Berlin: Job-Garantie bei BVG unsicher Grüne: Klausel soll Neuverhandlungen ermöglichen

Nach der Einigung beim Tarifstreit der BVG bleibt ungewiss, wie sicher die Arbeitsplätze sind. Die Beschäftigten sind zu Gehaltseinbußen bereit – nicht zuletzt aufgrund der Bestandsgarantie, die der Senat für das Verkehrsunternehmen bis 2020 abgegeben hat.

Nach der Einigung beim Tarifstreit der BVG bleibt ungewiss, wie sicher die Arbeitsplätze sind. Die Beschäftigten sind zu Gehaltseinbußen bereit – nicht zuletzt aufgrund der Bestandsgarantie, die der Senat für das Verkehrsunternehmen bis 2020 abgegeben hat. Doch das letzte Wort darüber könnte die EU haben.

„Es wird vom Kleingedruckten im Vertrag abhängen, ob dieser Kompromiss der Durchbruch ist, als den ihn BVG und Verdi jetzt feiern“, sagte Volker Ratzmann gestern. Der Fraktionschef der Grünen im Abgeordnetenhaus warnte: „In dem Vertrag muss eine Klausel stehen, die unter bestimmten Bedingungen Neuverhandlungen ermöglicht. Sonst verliert die BVG ihre Handlungsfähigkeit.“ Etwa wenn neue EURichtlinien erlassen würden oder die BVG ihr Sanierungsziel nicht erreicht.

Eine solche Klausel „gibt es nicht“, sagt Verdi-Gewerkschafter Frank Bäsler. „Sie ist auch nicht vorgesehen.“ Das Sanierungsziel werde in jedem Fall erreicht. Daran gebe es keinen Zweifel. Insgesamt 38,5 Millionen Euro an Personalkosten soll die BVG jährlich einsparen. Der Senat hatte ursprünglich 60 Millionen Euro gefordert. Und neue EU-Richtlinien, so Bäsler, müssten auch nicht in den Vertrag geschrieben werden. „Da gibt es Rechtssicherheit.“

Das sieht Christian Gaebler, Verkehrsexperte der SPD im Abgeordnetenhaus, anders. „Es sind auf europäischer Ebene noch nicht alle Detailfragen geklärt. Das kann für Berlin Folgen haben, die man heute noch nicht absehen kann.“ Auch Matthias Kolbeck, Sprecher von Finanzsenator und BVG-Aufsichtsratschef Thilo Sarrazin (SPD) sagt: „Wir können nicht heute Dinge versprechen, die wir in fünf Jahren nicht halten können.“ Die BVG müsse auf europäische Entwicklungen reagieren können. Sarrazin plant demnach eine Klausel, wie Ratzmann sie fordert. Sie könnte auch in einem „Eigentümerbekenntnis“ stehen. Die Bestandsgarantie heißt für Sarrazin vor allem: Das Land bleibt bis 2020 Eigentümer der Verkehrsbetriebe. mne

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