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Wegen der Missstände in den Haasenburg-Heimen mussten diese am 20. Dezember 2013 schließen.

© dpa

Jugendheime in Brandenburg: Freispruch im Haasenburg-Prozess wegen Körperverletzung

Das Amtsgericht Lübben hat einen wegen Körperverletzung angeklagten ehemaligen Haasenburg-Mitarbeiter freigesprochen. Ein Jugendlicher sollte 2012 durch Schläge gegen den Kopf verletzt worden sein.

Im zweiten Strafprozess gegen Mitarbeiter der umstrittenen Haasenburg-Jugendheime in Brandenburg ist der Angeklagte freigesprochen worden. Das mutmaßliche Opfer habe in der Verhandlung vor dem Amtsgericht Lübben am Dienstag erklärt, zu dem möglichen Vorfall vom Dezember 2012 keine Angaben mehr machen zu können, teilte das Gericht nach der Verhandlung mit.

Der Angeklagte habe zu den Vorwürfen der Körperverletzung ausgesagt, es sei zu keinen strafbaren Handlungen gekommen. Ein Zeuge habe dies bestätigt. Verteidigung und Staatsanwaltschaft hätten daraufhin einen Freispruch beantragt, dem das Gericht gefolgt sei.

Der Jugendliche, der Mitte Oktober 2012 durch das Amtsgericht Weimar in der Haasenburg untergebracht wurde, war den Angaben zufolge bei dem vermeintlichen Übergriff 16, der Angeklagte 24 Jahre alt. Dem Haasenburg-Mitarbeiter wurde vorgeworfen, den Jugendlichen bei einer sogenannten Anti-Aggressionsmaßnahme durch drei Schläge gegen den Kopf vorsätzlich verletzt zu haben. Die Maßnahme sei aufgrund des vorhergehenden Verhaltens des 16-Jährigen notwendig gewesen, hieß es laut Gericht.

Gegenstand des ersten Strafprozesses: Sexueller Missbrauch einer Minderjährigen

Im ersten Strafprozess gegen frühere Mitarbeiter ist im Januar ein 29-Jähriger wegen sexuellen Missbrauchs einer 15-Jährigen vom Lübbener Amtsgericht zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das sexuelle Verhältnis zwischen dem Erzieher und der Jugendlichen im November 2013 sei einvernehmlich aber gesetzwidrig gewesen, hieß es zur Begründung.

Die Berliner „tageszeitung“ hatte im Juni 2013 über Misshandlungsvorwürfe in den Haasenburg-Jugendheimen in Brandenburg berichtet. Die damalige märkische Jugendministerin Martina Münch (SPD) ordnete daraufhin eine Untersuchung an und ließ die Heime im Dezember 2013 schließen. Die dort untergebrachten Jugendlichen aus mehreren Bundesländern mussten danach von den Jugendämtern ihrer Heimatorte anderweitig untergebracht werden.

Freiheitsentziehung von Familiengerichten genehmigt

Der Betreiber klagt gegen die Schließung der Heime. Nach Angaben der Haasenburg GmbH waren in den drei Häusern in Brandenburg seit der Gründung vor mehr als zehn Jahren rund 1000 Kinder und Jugendliche aus fast dem gesamten Bundesgebiet untergebracht. Die Unterbringung mit der Möglichkeit freiheitsentziehender Maßnahmen wurde zuvor von Familiengerichten genehmigt, weil die Minderjährigen als Gefahr für sich selbst oder für andere
galten und andere Jugendhilfemaßnahmen wie Wohngruppen oder Therapien erfolglos blieben.

Der Haasenburg-Aufenthalt sollte Experten zufolge ein letzter Versuch der Hilfe vor der Einweisung in die Jugendpsychiatrie oder einer Haftstrafe im Jugendstrafvollzug sein. EPN

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