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Jugendkriminalität: Elfjähriger Dealer flüchtet aus Heim

Der Junge, der wiederholt beim Dealen erwischt wurde, ist gleich am ersten Tag in seinem neuen Heim in Hohenschönhausen ausgerissen. Das Steglitzer Jugendamt will ihn nun in einer abgelegenen Brandenburger Einrichtung unterbringen lassen.

Von Fatina Keilani

Der Elfjährige, der von der Polizei in den vergangenen Tagen elf Mal beim Dealen erwischt wurde, ist gleich am ersten Tag in seinem neuen Heim in Hohenschönhausen wieder ausgerissen. Am Mittwoch war bei der Polizei eine entsprechende Vermisstenanzeige eingegangen; in Kreuzberg wurde der Junge dann gefasst und zurückgebracht. Am Donnerstag lief er nach Angaben der Polizei wieder weg und war bis zum späten Abend noch nicht wieder aufgetaucht.

Das für den Jungen verantwortliche Jugendamt Steglitz will jetzt, dass er in einem Heim in Brandenburg untergebracht wird. Das sagte die Jugendstadträtin von Steglitz-Zehlendorf, Anke Otto (Grüne), auf Nachfrage. Dass dies nicht sehr schnell geht, liege an verschiedenen bürokratischen Hindernissen. Erst wenn ein Vormund bestellt sei, sei man überhaupt juristisch handlungsfähig. Selbst wenn ein Kind direkt nach seiner Ankunft in Deutschland zu dealen anfange, geschehe monatelang nichts, weil ohne Vormundschaft keiner zum Handeln befugt sei.

Eine weitere Schwierigkeit: Der Junge, der als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling nach Berlin kam, ist Asylbewerber und darf Berlin grundsätzlich nicht verlassen. „Ohne eine Genehmigung der Ausländerbehörde können wir ihn deshalb nicht in ein Heim nach Brandenburg schicken“, sagt Stadträtin Otto. Dieser Antrag sei derzeit in Arbeit. „Die Unterbringung in Brandenburg ist eine sinnvolle Sache – dann ist er erst einmal raus aus dem Umfeld.“

Ein spezielles Heim habe sie noch nicht im Sinn, aber: „Ich kenne in Brandenburg Einrichtungen, die so einsam gelegen sind, dass es faktisch schwer ist, sich von dort auf den Weg nach Berlin zu machen.“ Obendrein gebe es dort einen hervorragenden Personalschlüssel und intensive pädagogische Betreuung.

Der Elfjährige war wie alle unbegleiteten Minderjährigen erst einmal in dem Heim an der Wupperstraße untergekommen. Erst Anfang dieser Woche sei er nun einem anderen Bezirk zugewiesen worden, sagte die grüne Politikerin Anke Otto – das sei normal, so würden alle Asylbewerber nach einem bestimmten Schlüssel auf Berlin verteilt. Steglitz-Zehlendorf behalte aber für den Minderjährigen die Vormundschaft.

Als Nächstes würden der Vormund und der neue Bezirk entscheiden, wo der Junge untergebracht werde. Das könne dann nochmals woanders sein; in diesem Falle favorisiere man eben Brandenburg.

Kriminell gewordene Kinder in Heimen außerhalb von Berlin unterzubringen findet auch die Kreuzberger Jugendstadträtin Monika Hermann „manchmal sinnvoll“. Zuletzt habe das Kreuzberger Jugendamt straffällige Kinder nach Bayern, Schleswig-Holstein und Brandenburg geschickt. „Das klappt oft gut“, sagt sie. Allerdings würden einige einfach zurück nach Berlin kommen, „wer das partout will, schafft das auch“. Und es könne schon mal mehrere Wochen dauern, bis das Jugendamt einen passenden Platz außerhalb von Berlin organisiert hat.

Geschlossene Heime gibt es in Berlin und Brandenburg nicht. Allerdings hat das Evangelische Jugend- und Fürsorgewerk EJF in Brandenburg die Möglichkeit der „verbindlichen Unterbringung“ für rund 40 Kinder, die hier intensiv betreut werden. „Weglaufen können sie auch hier“, sagt Siegrid Jordan-Nimsch vom EJF. Delinquente Kinder und Intensivstraftäter können in Petershagen und Julienwalde unterkommen, allerdings gibt es zwei Hürden: Die 40 Plätze in der Uckermark in Brandenburg sind fast immer belegt, mit Kindern aus ganz Deutschland. Und die intensivbetreute Unterbringung kostet das Jugendamt rund 100 Euro mehr als andere, bis zu 240 Euro pro Tag. Von einer Anfrage aus Steglitz weiß Jordan-Nimsch, Referentin für Berlin, noch nichts.

Die EJF plane, eine geschlossene Unterbringung in Zukunft einzurichten. „Für freiheitsentziehende Maßnahmen braucht es allerdings einen Unterbringungsbeschluss von einem Familiengericht“, erklärt Heiko Krebs vom EJF.

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