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Berlin: Jugendliche in Bordell gezwungen: Zuhälter verdiente in drei Monaten 20 000 Mark mit 17-Jähriger

Zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren wegen Menschenhandels und Zuhälterei verurteilte das Landgericht am Donnerstag den 41 Jahre alten Matthias K. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Zimmerer 1996 mehrere Monate lang eine 17-Jährige zur Prostitution gezwungen hatte.

Zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren wegen Menschenhandels und Zuhälterei verurteilte das Landgericht am Donnerstag den 41 Jahre alten Matthias K. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Zimmerer 1996 mehrere Monate lang eine 17-Jährige zur Prostitution gezwungen hatte. Um die junge Frau unter Druck zu setzen, hatte er ihr damit gedroht, ihrer Schwester etwas anzutun, falls sie sich nicht für ihn prostituieren würde. Der Angeklagte gab die Verbrechen in vollem Umfang zu.

Er hatte die junge Frau 1995 auf einem Weihnachtsmarkt kennengelernt, wo sie als Sängerin mit einem Chor auftrat. Nachdem er die Jugendliche mit Drohungen gefügig gemacht hatte, brachte er sie zu einem in Friedrichshain gelegenen bordellartigen Betrieb, wo sie zunächst bis Mitte Februar 1996 bleiben musste. Anschließend musste sie in zwei weiteren Bordellbetrieben in Schöneberg und in Weißensee anschaffen. Dort wurde sie durch Mitarbeiter und Betreiber in die "Abläufe des Gewerbes" eingewiesen. Den Weisungen von Matthias K. zufolge musste sie vorwiegend in den Tagesschichten der Prostitution nachgehen und den Erlös bei dem jeweiligen Bordellbetreiber abliefern. Nach Abzug des Anteils für die Betreiber, wurde der durch die Frau erwirtschaftete Restbetrag vollständig an Matthias K. ausgezahlt. Auf diese Weise verdiente der Angeklagte an der jungen Frau in rund dreieinhalb Monaten über 20 000 Mark.

Durch das Geständnis von Matthias K. konnte die Kammer auf die Vernehmung von Zeugen verzichten und den ursprünglich auf mehrere Verhandlungstage terminierten Prozess bereits nach zweieinhalb Stunden beenden. Das honorierte der Staatsanwalt, indem er für eine milde Strafe von zwei Jahren auf Bewährung plädierte. Die Kammer folgte diesem Antrag und wies den Angeklagten an, künftig keinen Kontakt mehr mit der Frau aufzunehmen.

mura

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