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Jugendschutz: Die Alco-Cops kommen

Berlin reagiert auf die Schlagzeilen: Mehrere Bezirke wollen jetzt mit Streifen Alkoholmissbrauch von Jugendlichen verhindern.

Die Schlagzeilen über jugendliche Alkoholopfer und Flatrateparties ziehen erste Konsequenzen in den Bezirken nach sich. Mit Blick auf den teils exzessiven Alkoholkonsum durch Kinder und Jugendliche will die Neuköllner Gesundheitsstadträtin Stefanie Vogelsang (CDU) ehemalige Arbeitslose auf Streife schicken. So sollen ab Anfang 2008 für etwa ein halbes Jahr bis zu 60 Mitarbeiter täglich Kneipen, Diskotheken und Tankstellen kontrollieren, sagte Vogelsang. Dabei soll auf die Jugendschutzbestimmungen hingewiesen werden. „Die Mitarbeiter sollen auch Kassierer in den Spätverkaufsstellen aufklären, was verboten ist und was nicht“, sagte die Stadträtin. In Neukölln sieht das Bezirksamt Aufklärungsbedarf vor allem außerhalb der Kneipen. Viele Kinder und Jugendliche würden sich alkoholische Getränke an Imbissen und Kiosken kaufen, deshalb müssten die Mitarbeiter gerade hier aktiv werden. Besondere Befugnisse haben sie allerdings nicht. Gibt es Hinweise auf Straftaten, müssen die Kontrolleure die Polizei oder das Ordnungsamt hinzurufen.

Auch der Bezirk Steglitz-Zehlendorf geht gegen den Alkoholmissbrauch Jugendlicher vor: „Repressive, strukturelle und pädagogische Maßnahmen“ hat das Bezirksamt in einem Katalog zusammengefasst. In Schulen und Jugendämtern soll jetzt verstärkt aufgeklärt werden. Zudem will man die „konzertierten Aktionen“ der Polizei, des Jugendamtes und des Ordnungsamtes regelmäßig wiederholen, sagt Hermann Henke, Leiter der Suchtprävention. Die nächsten Kontrollen seien bereits geplant. Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf setzt auf schärfere Kontrollen nach den Sommerferien. Erfahrene Mitarbeiter des Ordnungsamtes werden hier über mehr Befugnisse verfügen als die Neuköllner Kontrolleure. Sie sollen eine Art Spezialtruppe bilden und eigens für ihre Aufgabe geschult werden.

Das Jugendschutzgesetz verbietet die Abgabe von Alkohol an Jugendliche unter 16 Jahren. Außerdem ist es verboten, hochprozentige Spirituosen wie Tequila und Wodka an unter 18-Jährige zu verkaufen. Bei Verstößen drohen Geldstrafen, bei wiederholter illegaler Abgabe von Alkohol an Kinder und Jugendliche der Lizenzentzug. Kontrollieren lässt sich der Missbrauch jedoch schwer. In Berlin müssten mehr als 10 000 gastronomische Einrichtungen überprüft werden. Dazu habe man aber nicht ausreichend Kräfte, heißt es etwa in Reinickendorf. Erst gestern ist bekannt geworden, dass einer Studie zufolge schon drei Prozent der Berliner Elfjährigen mit dem Trinken anfangen. Ein Viertel aller Teenager betrinke sich regelmäßig. „Das Problem ist nicht neu“, sagt Vogelsang. Neu sei allerdings der Trend, dass sich Jugendliche gegenseitig aufstacheln, in möglichst kurzer Zeit möglichst viel Alkohol zu sich zu nehmen. mj/hah

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