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Die Tat löste Entsetzen aus. Der Umgang mit dem Täter Empörung.

© DAPD

Brief an Schulleitung: U-Bahn-Schläger will nicht mehr in die Schule

Der mittlerweile angeklagte U-Bahn-Schläger Torben P. hat bei seiner Schulleitung beantragt, bis auf weiteres dem Unterricht fernbleiben zu dürfen. Unterdessen gibt es immer noch keinen Termin für den Prozessbeginn.

Berlin - Der angeklagte U-Bahn-Schläger Torben P. wird aller Voraussicht nach bis auf Weiteres von der Schule befreit bleiben. Wie die Senatsbildungsverwaltung auf Anfrage mitteilte, hat der 18-Jährige bei seinem Schulleiter die Beurlaubung vom Unterricht beantragt. Details, etwa über die Dauer, nannte Sprecherin Beate Stoffers zunächst nicht. Den Angaben zufolge wollte der Leiter der Reinickendorfer Bettina-von-Arnim-Schule noch am Dienstag über die Beurlaubung entscheiden. Es galt als sicher, dass dem Antrag entsprochen wird. Derzeit ist der 18-Jährige noch bis zum Freitag vom Unterricht ausgeschlossen.

Torben P. wechselte erst im Januar auf die Schule im Märkischen Viertel. Am Karsonnabend hatte er im U-Bahnhof Friedrichstraße einen 29-Jährigen schwer verletzt, die Öffentlichkeit war schockiert von der enormen Brutalität des Angriffs. Nach den Osterferien war Torben P. zunächst für zehn Tage vom Unterricht ausgeschlossen worden.

Die Anklage gegen Torben P. wegen versuchten Totschlags liegt bereits vor. Sie werde dem 18-Jährigen in Kürze zugestellt, sagte Staatsanwaltschaftssprecher Martin Steltner. Ob auf die rasche Anklageerhebung auch ein schneller Prozessbeginn vor der Jugendkammer des Landgerichts folgt, ist derzeit noch reine Spekulation. Wegen der Einhaltung diverser Fristen werde die Jugendkammer frühestens Ende Mai mit der Terminierung beginnen, heißt es. Wann gegen Torben P. verhandelt wird, hängt auch von den anderen Verfahren ab, für die die Jugendkammer zuständig ist. Läuft zum Beispiel in einem Fall die Frist für die Untersuchungshaft aus, hat dieser Priorität. Daher könne es bis zum Prozessbeginn „sechs Wochen oder sechs Monate“ dauern.

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