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Berlin: Juristische Schlappe für den Bezirk

Steglitz-Zehlendorf erhält von Ex-Stadtrat keinen Regress über 350 000 Euro

Von Sabine Beikler

Statt die erhofften 350 000 Euro Schadenersatz von Ex-Finanzstadtrat Michael Simon zu erhalten, gab es am Mittwoch eine schallende juristische Ohrfeige für den Bezirk Steglitz-Zehlendorf: Hätte sich der Bezirk in rechtlichen Fragen besser vorbereitet, wären auch keine Prozesskosten zu Lasten des Landes angefallen, kritisierte der Vorsitzende Richter Johann Weber der 7. Kammer des Berliner Verwaltungsgerichts in scharfer Form den „Umgang mit dem Land Berlin“. Michael Elsner, Rechtsamtsleiter in Steglitz-Zehlendorf, musste sich die Ermahnungen anhören. Nach der Verhandlung wollte er sich nur „ungern äußern“.

Der Bezirk hatte Simon für Immobiliengeschäfte verantwortlich gemacht, die dem Bezirk finanzielle Einbußen von rund 350 000 Euro gebracht haben sollten. Simon war von 1992 bis zu seiner Abwahl 1997 Finanzstadtrat. Er gehörte zur mittlerweile aufgelösten Zehlendorfer WUB (Wählergemeinschaft unabhängiger Bürger). Ein bezirklicher Sonderausschuss kam 1999 zu dem Ergebnis, dass Simon Landesimmobilien unter Wert verkauft oder verpachtet haben soll.

Akribisch pflückte gestern die 7. Kammer die Grundstücksgeschäfte auseinander und konnte zum Teil „keinen nachweisbaren Schaden“ feststellen. Beispiel Schönower Wiesen: Das elf Hektar große Areal in einem Naturschutzgebiet wurde Mitte der neunziger Jahre an einen Landwirt langfristig bis zum Jahr 2044 verpachtet. Der Erbpachtzins sei allerdings „nicht marktgerecht“, monierte der Bezirk und forderte rund 210 000 Euro von Simon für angeblich entfallende Einnahmen. Das Verwaltungsgericht folgte dieser Argumentation aber nicht: Für das Grundstück habe es weder weitere Bewerber gegeben, noch würden vergleichbare Daten vorliegen. Und aufgrund seiner Lage im Naturschutzgebiet sei das Areal auch nicht gewerblich nutzbar, sondern nur für ökologischen Landbau geeignet. Deshalb könne man einen „marktüblichen“ Wert und einen daraus resultierenden möglichen Schaden auch nicht ermitteln.

Bei einem anderen Grundstücksgeschäft machte die Kammer den Ex-Finanzstadtrat für einen Mietausfall von rund 29 000 Euro verantwortlich. Simon wiederum fordert rechtmäßig noch Ruhegeldbezüge von rund 12 800 Euro. Ob er letztlich die Differenz von rund 16 000 Euro an den Bezirk zahlt, ist noch offen: Sein Anwalt Carsten Rothkegel schließt eine Berufung nicht aus.

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