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Beschneidung bleibt in Berlin straffrei.

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Justiz: Beschneidung bleibt in Berlin straffrei

Bei religiös motivierten Beschneidungen sichert Berlin den Ärzten Straffreiheit zu. Verknüpft wird das jedoch mit strengen Voraussetzungen.

Religiös motivierte Beschneidungen bleiben in Berlin unter strengen Voraussetzungen straffrei. So müssen Eltern oder Sorgeberechtigte der jüdischen oder muslimischen Jungen künftig dem Eingriff - einer Entfernung der Vorhaut am Penis - ausdrücklich schriftlich zustimmen. „Vorher ist eine Aufklärung über gesundheitliche Risiken zwingend notwendig“, sagte Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) am Mittwoch in Berlin. Zudem müssten die Eltern die religiöse Motivation und Notwendigkeit nachweisen - etwa durch eine Bestätigung ihrer Gemeinde. Die Beschneidung dürfe ferner nur noch nach medizinisch fachgerechten Standards vorgenommen werden.

„Wir können Ärzte mit der Sache nicht alleine lassen. Wenn diese Kriterien erfüllt sind, bleibt die Beschneidung straffrei“, sagte der Senator. „Es bedarf aber grundsätzlich einer bundesgesetzlichen Regelung.“ Fehle eine der Voraussetzungen, müsse die Strafbarkeit durch die Justiz geprüft werden. Nicht eingeschlossen in die Regelung seien rein hygienische Beschneidungen.

Video: Interview zum Thema Beschneidung

Das Landgericht Köln hatte Ende Juni eine religiös motivierte Beschneidung für rechtswidrig erklärt. Das erste Urteil dieser Art ist eine Einzelfallentscheidung und nicht bindend für andere Gerichte. Dennoch herrscht Verunsicherung, und es gab viel Kritik. Viele Ärzte bieten diese Eingriffe nicht mehr an.

Die Beschneidungsdebatte in Bildern:

Die Eingriffe müssten künftig nicht zwangsläufig in Krankenhäusern erfolgen, betonte Heilmann. „Wenn medizinische Standards eingehalten werden, ist eine Beschneidung auch zuhause oder in der Synagoge möglich.“ Dazu gehöre die besondere Sterilität der Umgebung, eine größtmögliche Schmerzfreiheit und eine blutstillende Versorgung. „Nach jetzigem Stand kann so ein Eingriff nur durch einen Arzt durchgeführt werden.“ Demnach dürfen religiöse Beschneider nicht mehr tätig werden. Eine Zertifizierung für die Laien könne mit landesrechtlichen Mitteln nicht geschaffen werden, so Heilmann.

Objektiv betrachtet erfüllten Beschneidungen zwar den Tatbestand der Körperverletzung, so Generalstaatsanwalt Ralf Rother. Dagegen stehe aber das öffentliche Interesse. „Bislang hat sich die Mehrheit nicht an den Eingriffen gestört. Darum kann eine Tradition nicht einfach von heute auf morgen verboten sein.“ (dpa)

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