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Justiz: Genmaisgegner erringen Erfolg vor Gericht

Im Sommer 2005 versuchten Demonstranten, ein Genmaisfeld in der Nähe von Strausberg zu zerstören. Die Polizei hielt einen der Aktivisten über Stunden fest. Zu Unrecht, wie jetzt ein Gericht feststellte.

Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichtes Frankfurt (Oder) erachtete es als rechtswidrig, dass Polizeibeamte bei einer Aktion der Initiative "Gendreck weg" einen Demonstranten über Stunden im Gewahrsam gehalten hatten. Die Polizei habe keinen Richter eingeschaltet, wie es das brandenburgische Polizeigesetz vorschreibt.

Der Kläger hatte dem Gericht zufolge gemeinsam mit weiteren 80 Aktivisten mehrfach versucht, ein Genmaisfeld zu betreten und Pflanzen zu zerstören. Er sei dann einen Kilometer vom Acker entfernt festgenommen und gemeinsam mit weiteren Gentechnikgegnern zunächst auf dem Hof des Bauern und dann auf der Polizeisammelstelle in Strausberg bis zum späten Abend festgehalten worden.

Mit der Ingewahrsamnahme sei gegen das Brandenburgische Polizeigesetz verstoßen worden, urteilten die Richter. Die Polizei habe entgegen dem Gesetz nicht einmal versucht, die Entscheidung eines Richters einzuholen. In der Regel dürfe die Freiheitsentziehung allenfalls zwei bis drei Stunden andauern, um von einer richterlichen Entscheidung absehen zu können. Die Kammer ließ gegen die Entscheidung Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zu. (mhz/ddp)

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