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Justiz hört mit: Senat regelt Überwachung in Gefängnissen neu

Wenn bei einem in Berlin einsitzenden Häftling ein Mobiltelefon entdeckt wird, kann die Justiz die darauf gespeicherten Daten nicht ohne weiteres nutzen. Ein neuer Gesetzentwurf soll es den Behörden einfacher machen, Kriminellen auf die Spur zu kommen.

Die Vollzugsbeamten stehen bislang vor einem Dilemma: Einerseits wollen sie überprüfen, mit wem der Gefangene telefoniert oder Daten ausgetauscht hat. Andererseits ist die durch mehrere Gesetze geregelte Rechtslage unübersichtlich, sodass unklar ist, wieweit die Justiz die gespeicherten Informationen benutzen darf. Künftig, das kündigte Justizsenatorin Gisela von der Aue am Dienstag an, soll es nun eine einheitliche Gesetzesvorschrift geben, die eindeutig festlegt, dass die Gefängnisleitung die Daten des Mobiltelefons lesen darf. So soll es zum Beispiel künftig einfacher sein, Kriminellen auf die Spur zu kommen, die aus dem Gefängnis ihren Geschäften nachgehen. „Es geht darum, die Rechte der Gefangenen mit den Bedürfnissen des Vollzugs in Einklang zu bringen“, sagte von der Aue nach der Senatssitzung vor Journalisten.

Nun muss noch das Abgeordnetenhaus über den am Dienstag vom Senat beschlossenen Gesetzentwurf zum Datenschutz im Justizvollzug abstimmen. Die Senatorin erwartet, dass die Regelung dann im kommenden Sommer in Kraft treten kann. Insgesamt sitzen in Berlins Justizvollzugsanstalten nach von der Aues Angaben rund 4700 Häftlinge ein.

Ein weiteres Thema, das laut von der Aue bislang nicht eindeutig geregelt war, ist der Umgang mit persönlichen Daten von Besuchern in Haftanstalten. Das Gesetz sieht vor, dass Namen und Fotos von Besuchern künftig nur noch bis zu einem Tag lang gespeichert werden und nicht zum Aufbau einer allgemeinen Datenbank benutzt werden dürfen.

Die Videoüberwachung von Gefangenen soll künftig ebenfalls eindeutiger geregelt werden. So sollen Aufnahmen aus Betreuungsräumen für Gefangene in psychischen Krisen nicht mehr gespeichert werden dürfen. Das Gesetz bezieht sich erstmals auf alle Arten von Vollzugsanstalten, also für Erwachsene, Jugendliche sowie die Untersuchungshaft. Außerdem soll die Zusammenarbeit von Justiz, Bewährungshelfern, Polizei und anderen Behörden künftig verbessert werden. So wird künftig der Informationsaustausch über Gefangene erleichtert, womit verhindert werden soll, dass Häftlinge weiter Sozialleistungen beziehen, wenn sie im Gefängnis sitzen. Wie häufig dies in der Vergangenheit vorkam, konnte die Justizsenatorin allerdings nicht sagen. Auch soll es künftig einfacher sein, Opfer von Straftaten über den Verbleib der Täter zu informieren. Der genaue Text des Gesetzesentwurfs wird allerdings erst dann veröffentlicht, wenn er dem Abgeordnetenhaus vorliegt.

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