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Berlin: Justiz stellt Verfahren gegen Polizeidirektor ein

Das Verfahren wegen Vorteilsannahme gegen den Leitenden Polizeidirektor Otto Dreksler soll mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt werden. Das bestätigte die Justiz.

Das Verfahren wegen Vorteilsannahme gegen den Leitenden Polizeidirektor Otto Dreksler soll mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt werden. Das bestätigte die Justiz. Bisher sei der Einstellungsbescheid allerdings noch nicht zugestellt, sagte Justizsprecher Frank Thiel. Der zuständige Staatsanwalt hatte Dreksler vergangene Woche telefonisch von der bevorstehenden Einstellung unterrichtet. Dreksler wurde vorgeworfen, er habe als Leiter der Polizeischule von einer Polizeischülerin einen Gutschein für eine Mexikoreise angenommen. Dreksler bestritt dies: Er habe während einer Geburtstagsfeier den Gutschein zwar erhalten, ihn jedoch zurückgegeben und seine Vorgesetzten benachrichtigt. Dreksler sagte, er habe Anzeige wegen übler Nachrede und Verleumdung gegen die Polizeischülerin sowie einen PolizeischulMitarbeiter erstattet. Außerdem werde er Schadenersatzklagen einreichen. Im Zusammenhang mit der Affäre war Dreksler erneut beschuldigt worden, Scientologe zu sein. Das widerlegten die Ermittlungen. Der Vorwurf war bereits 1998 erhoben und schon damals widerlegt worden. weso

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